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Pressemitteilung 492/2020

09.10.2020

Folgemeldung 187: Kreis verzeichnet 29 Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag – Gesundheitsamt betreut derzeit 140 aktive Corona-Fälle

Marburg-Biedenkopf – Seit dem Vortag sind dem Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf 29 neue Corona-Fälle gemeldet worden. Aktuell betreut das Gesundheitsamt 140 aktive Fälle. Die Gesamtzahl der seit März nachgewiesenen Corona-Infektionen liegt inzwischen bei 600. In dieser Gesamtzahl sind die derzeit aktiven Fälle, die bereits wieder Genesenen (456) sowie die Todesfälle (4) enthalten. Von den aktiven Fällen werden aktuell sieben Personen stationär behandelt, eine davon auf einer Intensivstation. Der Schwerpunkt der aktiven Fälle liegt aktuell mit insgesamt 61 Personen bei der Altersgruppe der 20- bis 49-Jährigen.

Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (Inzidenz) im Landkreis liegt aktuell bei 43,8. Damit gilt für Marburg-Biedenkopf weiterhin die dritte von insgesamt fünf Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus. Die aktuellen Neuinfektionen verteilen sich über den Landkreis. Das Gesundheitsamt ist mit einer umfangreichen Umfeld-Diagnostik befasst und ermittelt Infektionswege und Kontaktpersonen.

Zudem appelliert der Kreis erneut an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, private Feiern möglichst zu verschieben. Falls doch gefeiert wird, gilt die Beschränkung, dass an privaten Feiern in öffentlichen beziehungsweise angemieteten Räumen maximal 25 Personen teilnehmen dürfen. Für Feiern in Privaträumen gilt die ausdrückliche Empfehlung des Kreises, die Teilnehmendenzahl auf maximal zehn Personen zu beschränken.

In Bezug auf Feierlichkeiten in Privaträumen kann der Kreis nur eine dringende Empfehlung aussprechen, da hier der grundgesetzlich zugesicherte Schutz der Privaträume gilt. Hier haben staatliche Institutionen nur bei einer unmittelbar drohenden Gefahr eine Zugriffsmöglichkeit (Artikel 13 Grundgesetz).

Außerdem hat der Kreis in seinen eigenen Gebäuden für Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden der Kreisverwaltung die Verpflichtung angeordnet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

„Weil in den vergangenen Wochen insbesondere auch Feiern im privaten Bereich und Freizeitaktivitäten maßgeblich zu steigenden Corona-Infektionen im Landkreis und auch landesweit beigetragen haben, müssen wir angemessen reagieren, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. Das Ehejubiläum, der runde Geburtstag, Hochzeiten, Einweihungsfeiern von Wohnungen oder WG-Partys seien im Moment sehr kritisch zu bewerten, so Zachow.

Religiöse Zusammenkünfte wie Gottesdienste, Trauerfeiern und Bestattungen sind weiterhin zulässig, wenn die einschlägigen Hygieneregeln beachtet werden. Auch Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen, schulischen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, sind zulässig. Es gelten die entsprechenden Verordnungen der Landesregierung. „Unsere Allgemeinverfügung gilt nur für private Feierlichkeiten. Die Jahreshauptversammlung eines Vereins beispielsweise ist unter Beachtung der Hygieneregeln möglich. Allerdings sollten die Teilnehmenden vom gemütlichen Zusammensitzen im Anschluss absehen, weil dies wiederum den Charakter einer privaten Feier hat“, erläutert Zachow.

Die neue Allgemeinverfügung des Kreises tritt ab Samstag, 10. Oktober 2020, 0:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 21. Oktober 2020. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de einsehbar.

„Wenn die Zahlen weiter rasant steigen, ist auch eine Verschärfung der Maßnahmen möglich. Ziel muss es immer sein, angemessen und mit Bedacht zu reagieren, aber gleichzeitig auch sinnvolle und wirksame Maßnahmen zu treffen“, mahnt Zachow.

Die aktiven Fälle verteilen sich auf die Altersgruppe 0 bis 9 Jahre: zwei Fälle; auf die Altersgruppe 10 bis 19 Jahre: 19 Fälle; auf die Altersgruppe 20 bis 29 Jahre: 21 Fälle; auf die Altersgruppe 30 bis 39 Jahre: 15 Fälle; auf die Altersgruppe 40 bis 49 Jahre: 25 Fälle; auf die Altersgruppe 50 bis 59 Jahre: 32 Fälle; auf die Altersgruppe 60 bis 69 Jahre: 17 Fälle; auf die Altersgruppe 70 bis 79 Jahre: sieben Fälle sowie auf die Altersgruppe 80 bis 89 Jahre: zwei Fälle.

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