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Pressemitteilung 490/2020

07.10.2020

Folgemeldung 185: Kreis registriert 30 Neuinfektionen an einem Tag – Marburg-Biedenkopf erreicht Stufe 3 des Eskalationskonzeptes/Private Feiern stehen im Fokus/Allgemeinverfügung regelt Teilnehmerzahl bei privaten Feiern

Marburg-Biedenkopf – Innerhalb der zurückliegenden 24 Stunden hat das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf 30 Corona-Neuinfektionen registriert. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (Inzidenz) im Landkreis liegt damit aktuell bei 39,3. Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gilt nun die dritte von insgesamt fünf Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus.

Auf diese aktuelle Entwicklung reagiert der Kreis mit einer neuen Allgemeinverfügung, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Diese Verfügung regelt die Zahl der Teilnehmenden an privaten Feiern und das Tragen von Masken.

Der neuerliche Anstieg der Infektionszahlen ist auf mehrere Gründe zurückzuführen: Im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen bei einer Firma nach einer privaten Familienfeier hat das Gesundheitsamt fünf weitere Fälle registriert. Sieben Fälle sind in einer Wohngemeinschaft aufgetreten und sechs Neuinfektionen betreffen eine Familie. Die übrigen Fälle verteilen sich über den Kreis. Eine besondere Häufung an einem Ort im Sinne eines „Hotspots“ ist derzeit nicht zu erkennen.

Aktuell betreut das Gesundheitsamt 111 aktive Fälle. Die Gesamtzahl der seit März nachgewiesenen Corona-Infektionen liegt inzwischen bei 556. In dieser Gesamtzahl sind die derzeit aktiven Fälle, die bereits wieder Genesenen (441) sowie die Todesfälle (4) enthalten. Von den aktiven Fällen werden aktuell sieben Personen stationär behandelt, eine davon auf der Intensivstation.

Die neue Allgemeinverfügung, die der Kreis nach einer Sitzung des Corona-Koordinierungsstabes erlässt, beschränkt die Zahl der Teilnehmenden bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 25 Personen. Für Feierlichkeiten in Privaträumen gilt die dringende Empfehlung einer Teilnehmendenzahl von höchstens zehn Personen.

Darüber hinaus gilt in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben die Verpflichtung, beim Betreten der Räume, in Gängen oder Fluren oder beispielsweise auf dem Weg zu einer Toilette, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés, Kneipen oder Eisdielen. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

„Unsere Maßnahmen orientieren sich am aktuellen Infektionsgeschehen. Dabei stehen private Feierlichkeiten im Fokus“, teilte der Erste Kreisbeigeordnete mit. Neben dem Ziel, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen, möchte der Kreis weitere Verschärfungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens vermeiden.

„Die neue Regelung gilt für private Feiern. Veranstaltungen von Vereinen, Gottesdienste oder auch Beerdigungen schränken wir im Moment nicht ein. Hier gilt aber weiterhin, dass auf Umsetzung und strenge Beachtung der jeweiligen Hygienekonzepte zu achten ist“, unterstrich Zachow. Er erneuerte seinen Appell an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein jedes und jeder Einzelnen: „Alle können dazu beitragen, dass die Infektionszahlen nicht noch weiter steigen“, sagte Zachow. Er betonte aber auch, dass weitergehende Schritte und Einschränkungen, wie etwa frühere Sperrzeiten in der Gastronomie oder auch Alkoholverbote bei einer weiteren Verschärfung der Situation nicht ausgeschlossen seien.

Die Allgemeinverfügung tritt zum kommenden Wochenende in Kraft und ist ab Donnerstag, 8. Oktober 2020, 16:00 Uhr, online auf der Website des Kreises unter www.marburg-biedenkopf.de einsehbar.

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