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Pressemitteilung 337/2020

30.07.2020

„Arbeitsmarkt weiterhin im Griff der Corona-Krise“ – Kein erneuter Anstieg der Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich

Marburg-Biedenkopf – Das KreisJobCenter (KJC) weist in seiner aktuellen Statistik 3.353 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Das sind 25 Personen beziehungsweise 0,7 Prozent weniger als im Vormonat.

Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl der Arbeitslosen im Landkreis jedoch um 207 Personen beziehungsweise 6,6 Prozent angestiegen. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen liegt aktuell bei 2,5 Prozent. Im Vorjahresmonat lag die Quote bei 2,3 Prozent.

„Auch wenn diesen Monat die Zahl der Arbeitslosen erfreulicherweise nicht weiter gestiegen ist, ist der Arbeitsmarkt doch weiterhin im Griff der Corona-Krise“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete und zuständige Sozialdezernent Marian Zachow. Derzeit würden weniger Menschen aus der Arbeitslosigkeit ins Erwerbsleben wechseln. Das zeige sich im Vergleich zu den Zahlen aus dem Vorjahresmonat. Im Juli habe sich aber die Bewegung auf dem Arbeitsmarkt durchaus beschleunigt, wenn auch nicht in dem Umfang wie vor der Corona-Krise. Die weitere Entwicklung sei mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. „Wir können perspektivisch einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit nicht ausschließen“, sagte Zachow.

Im Vergleich zum Vormonat ging die Zahl der Bedarfsgemeinschaften leicht um 34 Personen beziehungsweise 0,5 Prozent zurück. Aktuell liegt sie bei 6.395 (Vormonat: 6.429). Verglichen mit dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Anstieg um 25 Personen oder 0,4 Prozent.

Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im Vergleich zum Vormonat ein Rückgang um 50 Personen beziehungsweise 0,6 Prozent auf 8.563 Personen zu registrieren. Im langfristigen Vergleich liegt die Zahl um 0,3 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Dies entspricht einem Rückgang um 30 Personen.

Bei den Angaben zu Bedarfsgemeinschaften und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich um einen zum Stichtag 13. Juli 2020 ermittelten vorläufigen Bestand. Der endgültige Bestand für den Berichtsmonat Juli wird von der Bundesagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten festgeschrieben.

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