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Pressemitteilung 335/2020

27.07.2020

Grundwasserentnahme und Betrieb von Gartenbrunnen muss gemeldet werden – Lange Trockenperioden können Grundwasser gefährden

Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit seinem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Nutzung von Grundwasser, beispielsweise durch Betrieb eines Gartenbrunnens, gemeldet werden muss. Denn lange Trocken- und Hitzeperioden, wie sie in den Sommermonaten der Jahre 2018 und 2019 vorgekommen sind, können dem Grundwasserbestand zusetzen.

Die klimatischen Veränderungen der vergangenen Jahre haben dazu beigetragen, dass die lebenswichtige Ressource Wasser noch stärker in den Fokus gerückt ist.

Anders als etwa bei Flüssen, Bächen und Seen ist ein Rückgang von Grundwasser nicht einfach zu erkennen. Durch die zuletzt überdurchschnittlich nassen Wintermonate ist die Lage hessenweit zwar aktuell entspannter, dennoch können lange Trocken- und Hitzeperioden dem Grundwasser zusetzen. Dabei können auch vermeintlich geringe Entnahmemengen von Bedeutung sein. Nur durch die Meldung einer Wasserentnahme ist ein vollständiges Bild der aktuellen Grundwassernutzung möglich.

Die so erhobenen Daten dienen als Entscheidungsgrundlage für weitere wasserrechtliche Zulassungen. Neue Vorhaben sind innerhalb eines Monats vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen. Angesichts der Wichtigkeit weist die Untere Wasserbehörde des Landkreises zudem darauf hin, auch bisher nicht angezeigte Nutzungen zu melden. Die Entnahme von Grundwasser ohne Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wegen der grundsätzlichen Gefährdung des Grundwassers bei dessen Erschließung sollten derartige Arbeiten zudem nur von zertifizierten Bohr- und Brunnenbauunternehmen ausgeführt werden. Für weitere Informationen steht der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz unter der Telefonnummer 06421 405-1430 sowie per E-Mail an RonzheimerPmarburg-biedenkopfde zur Verfügung.

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