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Pressemitteilung 300/2020

14.07.2020

Jugendgerichtshilfe bietet Unterstützung für Heranwachsende: „Mist gebaut“ – und was jetzt? Hilfe und Beratung bei möglichen strafrechtlichen Verfehlungen

Die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Marburg-Biedenkopf berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende, denen eine Straftat zur Last gelegt wird (Symbolfoto).

Marburg-Biedenkopf – Die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Marburg-Biedenkopf informiert, berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende nach eventuellen strafrechtlichen Verfehlungen. Sie ist beim Fachbereich Familie Jugend und Soziales und dort im Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst angesiedelt.

Die Jugendgerichtshilfe wird tätig, sobald Polizei und Staatsanwaltschaft wegen einer zur Last gelegten Straftat ermitteln und es zu einer Verhandlung beim Jugendgericht kommen kann. Bei richterlichen Auflagen und Weisungen hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf daher eine Bandbreite von passgenauen Maßnahmen, zu denen die Jugendgerichtshilfe vermittelt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, der Justiz, Schulen und Unternehmen. Die jungen Menschen können so beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen, einen Täter-Opfer-Ausgleich absolvieren oder an einem Verkehrsseminar teilnehmen.

Unterstützung bietet die Jugendgerichtshilfe auch nach der Gerichtsverhandlung an. Die Jugendlichen und Heranwachsenden sowie ihre Eltern und Familien können sich – unabhängig vom Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens – zur Beratung an die Jugendgerichtshilfe wenden. „Das persönliche Gespräch ist uns besonders wichtig, um unseren Aufgaben gerecht zu werden. Unser Angebot ist kostenlos und freiwillig. Ziel für uns ist es immer, eine weitere Straffälligkeit zu verhindern“, sind sich Landrätin Kirsten Fründt und Uwe Pöppler, Fachbereichsleiter Familie, Jugend und Soziales, einig.

Bewusst unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem Jugend- und dem Erwachsenenstrafrecht. Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Strafrecht für Erwachsene und dem für Jugendliche liegt in den vorgesehenen Strafen.Während Erwachsene mit Haft- oder Geldstrafen bestraft werden, also Sanktionen und dann die Resozialisierung im Vordergrund stehen, soll der Jugendliche noch erzogen werden. Es soll also nicht die Tat hart bestraft und die Bevölkerung vor dem Täter geschützt werden, vielmehr steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Jugendliche Straftäter sollen die Chance haben, aus ihren Fehlern und aus dem Urteil zu lernen.

Die spezialisierten, pädagogischen Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe sind im Marburger Landratsamt unter der Telefonnummer 06421 405-0 oder in der Außenstelle Biedenkopf unter 06461 79-0 zu erreichen.

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