Inhalt anspringen

Pressemitteilung 022/2019

25.01.2019

Kreis macht Regelungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag zum Thema – Neue Verordnung soll langes Leben in vertrauter Umgebung ermöglichen

Marburg-Biedenkopf – Am Dienstag, 26. Februar 2019, um 15 Uhr informiert Friederike Lenz, Referatsleiterin im Hessischen Sozialministerium, über Angebote zur Unterstützung  im Alltag für Menschen mit Hilfebedarf. Veranstaltungsort ist der Kreissitzungssaal im Landratsamt, Im Lichtenholz 60, Marburg-Cappel.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an interessierte gewerbliche Anbieter und qualifizierte Einzelpersonen, die Betreuungs- und Entlastungsleistungen anbieten wollen. Dies umfasst beispielsweise haushaltsnahe Dienstleitungen und Betreuung und Entlastung von pflegenden Angehörigen. Angesprochen sind auch bereits anerkannte Anbieter sowie Träger und Institutionen rund um die Themen Alter, Pflege, Ehrenamt, Gemeinschaft und nachbarschaftliches Engagement.

Im Alter zuhause in der vertrauten Umgebung bleiben, auch wenn man mit den alltäglichen Herausforderungen nicht mehr so gut zurechtkommt, eine Begleitung bei Spaziergängen oder anderen Unternehmungen zu haben oder auch die Entlastung pflegender Angehöriger durch qualifizierte Personen – hierbei handelt es sich um Beispiele gesellschaftlicher Bedarfe, auf die der Gesetzgeber reagiert hat.

Seit 9. Mai 2018 ist die Hessische Verordnung über die Anerkennung von Unterstützungsleistungen im Alltag nach §45a SGB XI, die sogenannte Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV), in Kraft. Ziel ist der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und der Erhalt der vorhandenen sozialen Kontakte. Das bedeutet, dass u.a. hauswirtschaftliche Hilfen die vorhandenen Rahmenbedingungen stabilisieren und dass pflegende Angehörige die Mehrbelastung der Pflege bewältigen können. Dafür können, sofern ein Pflegegrad festgestellt wurde (z.B. Pflegegrad 1), auch Mittel der Pflegekassen eingesetzt werden.

Die neue Verordnung reagiert damit auf einen hohen Bedarf an Entlastungsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Bandbreite anerkennungsfähiger Angebote wurde deutlich erweitert. So können sich jetzt neben Anbietern, die mit qualifiziert ehrenamtlich Tätigen arbeiten, auch gewerbliche Anbieter und qualifizierte Einzelpersonen anerkennen lassen, wenn sie die Voraussetzungen für die Anerkennung nach der PfluV erfüllen.

Die Neuerungen bringen jedoch auch viele Fragen mit sich: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wer ist Ansprechpartner für die Anerkennung und weitere Fragen? Welche Änderungen kommen auf bereits anerkannte Anbieter zu?

Welche Gedanken hat der Gesetzgeber?

Bei Fragen steht Katharina Erbeck von der Stabsstelle Altenhilfe via E-Mail: ErbeckKmarburg-biedenkopfde, oder telefonisch unter 06421 405-1280 zur Verfügung.


Kontakt

Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Presse- und Medienarbeit, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, E-Mail: pressestellemarburg-biedenkopfde. Tel.: 06421 405-1350, Fax.: 06421 405-921350. www.facebook.com/landkreis.marburg.biedenkopf (Öffnet in einem neuen Tab), alle Pressemitteilungen unter www.marburg-biedenkopf.de. Pressesprecher: Stephan Schienbein.

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise