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Pressemitteilung 194/2018

22.05.2018

Kreis weist falsche Behauptung zurück – Baubehörde hat keine rechtswidrige Zusage gegeben

Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf weist die unwahre Behauptung der Bürgerbewegung Wenkbach, der Kreis habe das Zurückhalten der Baugenehmigung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben im Gewerbegebiet Wenkbach/Niederwalgern bis zu einer Sondersitzung der Gemeindevertretung Weimar (Lahn) versprochen, in aller Deutlichkeit zurück. Eine solche Zusage des Landkreises hat es nicht gegeben.

Der Kreis als zuständige Baugenehmigungsbehörde hat vielmehr in den vergangenen Wochen immer wieder deutlich gemacht, dass die Baugenehmigung nach Vorliegen und Überprüfung aller erforderlichen Unterlagen ohne weitere Verzögerung erteilt werden muss. Ein Ermessensspielraum steht dem Landkreis als Baugenehmigungsbehörde hierbei nicht zu. Der Kreis macht vielmehr deutlich, dass im Baugenehmigungsverfahren seitens des Antragsstellers alle rechtlichen Erfordernisse erfüllt worden sind und daher die Baugenehmigung ohne zeitliche Verzögerung zu erteilen war.

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf fordert die Bürgerbewegung daher auf, die unwahre Tatsachenbehauptung, seine Baugenehmigungsbehörde habe eine rechtswidrige Verzögerung des Genehmigungsverfahrens zugesagt, unverzüglich öffentlich zurückzunehmen und diese falsche Tatsachenbehauptung nicht weiter zu verbreiten.

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