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Pressemitteilung 104/2018

22.03.2018

Schreckschusswaffen unterliegen strengen Voraussetzungen – Waffenbehörde des Landkreises informiert über Kleinen Waffenschein

Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein und welche Anforderungen werden an den Inhaber gestellt? Zu diesen Fragen und darüber hinaus informiert am 9. April 2018 die Waffenbehörde des Landkreises. (Foto: Landkreis Marburg-Biedenkopf)

Marburg-Biedenkopf – Am Montag, 9. April 2018, informiert die Waffenbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf ab 16:00 Uhr im Kreishaus über die Voraussetzungen zum sogenannten Kleinen Waffenschein.

Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein, was ist bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition zu beachten und welche Voraussetzungen gelten für den Umgang, das Führen und vor allem für den Gebrauch der erlaubnisfreien Schusswaffen? Antworten hierauf bietet die Veranstaltung der Kreisverwaltung. Dabei wird auch auf die rechtlichen Grundlagen zu Notwehr und Notstand eingegangen sowie mögliche Gefährdungspotentiale in den Blick genommen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte werden aus organisatorischen Gründen gebeten, sich bis zum 29. März 2018 unter der E-Mailadresse waffenbehoerdemarburg-biedenkopfde oder unter telefonisch unter 06421 405-1583 bzw. 06421 405-1556 anzumelden.

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