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Pressemitteilung 024/2017

13.01.2017

Förderung des Chorwesens durch den Landkreis: Anträge können bis zum 31. März 2017 eingereicht werden – Projekte, Fortbildungen und Jugendarbeit sind die Förderschwerpunkte

Marburg-Biedenkopf – Chöre und Bläsergruppen im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden vor allem bei herausragenden Projekten, in der Jugendarbeit sowie bei Qualität verbessernden Maßnahmen (wie etwa Stimmbildungs- und Weiterbildungsseminare) im Bereich des Chorwesens gefördert.

Die Förderung des Chorwesens erfolgt einerseits im Rahmen einer Sockelförderung, die ausschließlich den Sängerkreisen, Sängerbünden und Kirchen zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt wird. Andererseits können Chöre und Bläsergruppen im Rahmen einer Projektförderung unterstützt werden. Dadurch sollen alle Gruppen die Möglichkeit erhalten, bei besonderen Aktivitäten, die über das übliche Maß hinausgehen, finanziell gefördert zu werden.

Grundsätzlich gilt, dass Projekte gefördert werden, die beispielhaft sind, herausragende Leistungen darstellen und vor allem der Förderung und Ausbildung der Kinder- und Jugendchöre (auch -Bläserchöre) dienen. Als mögliche Förderungskriterien kommen so zum Beispiel die Gründung eines Chores bzw. einer Bläsergruppe, Weiterbildungs- oder Stimmbildungsveranstaltungen (zum Beispiel als Wochenendseminare) aber auch die Ausrichtung von Veranstaltungen wie „Wertungs- oder Kritiksingen“ sowie herausragende Konzerte in Betracht.

Wichtig dabei ist, dass es sich um eine zukünftige Maßnahme handelt und je Maßnahme Ausgaben in Höhe von mindestens 200 Euro erreicht werden.

Auslandsreisen, Beschaffung von Chorkleidung, Beschaffung und Reparatur von Musikinstrumenten, Notenmaterial oder Honorare für Chorleiterinnen und Chorleiter können nicht gefördert werden.

Die Antragstellung sollte vor der Veranstaltung bei der Kreisverwaltung erfolgen und spätestens bis zum 31. März 2017 an die Kreisverwaltung geschickt werden. Ein Antragsformular kann beim Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Presse- und Kulturarbeit, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel.: 06421 405-1228, E-Mail-Adresse: Kulturmarburg-biedenkopfde , angefordert werden. Der Antrag ist auch im Internet über die Homepage des Landkreises auf folgendem Weg zu beziehen: www.marburg-biedenkopf.de (Öffnet in einem neuen Tab), dann Kultur und schließlich Chorwesen. Ein Finanzierungsplan, aus dem alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind, ist dem Antrag beizufügen. 

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