Inhalt anspringen

Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, ggf. Krankenkraftwagen, Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen. Ist die FzF bereits abgelaufen ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.

Vielen Dank fürs Teilen

Erläuterungen und Hinweise