Beschreibung
Sie können Ihr altes Führerscheinmodell in einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein") umtauschen. Eine Verpflichtung zum Umtausch eines alten Führerscheinmusters in den Kartenführerschein besteht jedoch nicht. Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 (zu § 6 Abs. 6) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Auskünfte erteilt die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Die älteren Führerscheine gelten weiterhin im Inland und EU-Ausland. Es können jedoch Probleme wegen veralteter Fotos oder unleserlicher Angaben auftreten, z. B. bei Polizeikontrollen oder auch beim Anmieten eines Fahrzeugs.
Achtung:
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch jedoch nicht verbunden.
Hinweis:
Ein internationaler Führerschein* ist nur gegen Vorlage eines EU-Kartenführerscheins, der ab 01.01.1999 ausgestellt wurde, erhältlich.