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Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen

Sie wollen Maßnahmen an einem Einzelkulturdenkmal oder einem Gebäude in der denkmalgeschützten Gesamtanlage vornehmen, die in dessen Substanz eingreifen oder sein Erscheinungsbild ändern? Dafür benötigen Sie grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde – egal, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht. Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung in die Baugenehmigung integriert.

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