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Berufskraftfahrer-Qualifikation: Nachweis der Weiterbildung

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beruflich nutzen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Der FQN löst die Schlüsselzahl 95 ab.

Wer am Güterkraftverkehr teilnimmt und hierfür eine der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE braucht oder wer am Personenverkehr teilnimmt und hierfür eine der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE braucht, benötigt neben einer gültigen Fahrerlaubnis auch den Eintrag der sogenannten „Schlüsselzahl 95“ im Kartenführerschein.

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