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Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)

Möchten Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin tätig sein, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt.

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