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Landschaftsschutzgebiete: Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen aus gegebenem Anlass ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Sofern diese Vorschriften einer geplanten Maßnahme entgegenstehen, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen

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