Beschreibung
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es ein festgesetztes Landschaftsschutzgebiet: das LSG Lahn-Ohm-Auenverbund.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen aus gegebenem Anlass ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist (vgl. § 26 BNatSchG). Schutzgegenstand und Schutzziel werden in einer entsprechenden Schutzgebietsverordnung definiert. Zulässige bzw. nicht zulässige Handlungen werden über die verschiedenen Ge- und Verbotsvorschriften der Verordnung geregelt, über die die Erhaltung und Verbesserung dieser Bereiche sichergestellt werden sollen.
Sofern diese Vorschriften einer geplanten Maßnahme entgegenstehen, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen, z.B. wenn zeitlich begrenzte und kleinere Vorhaben geplant sind.