Beschreibung
Beschreibung
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf gibt es ein festgesetztes Landschaftsschutzgebiet: das LSG Lahn-Ohm-Auenverbund.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen aus gegebenem Anlass ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist (vgl. § 26 BNatSchG). Schutzgegenstand und Schutzziel werden in einer entsprechenden Schutzgebietsverordnung definiert. Zulässige bzw. nicht zulässige Handlungen werden über die verschiedenen Ge- und Verbotsvorschriften der Verordnung geregelt, über die die Erhaltung und Verbesserung dieser Bereiche sichergestellt werden sollen.
Sofern diese Vorschriften einer geplanten Maßnahme entgegenstehen, kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen, z.B. wenn zeitlich begrenzte und kleinere Vorhaben geplant sind.
Details
Dokumente
Für einen Antrag auf „Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung“ sind folgende Unterlagen
in vierfacher Ausfertigung bei uns vorzulegen:
- Schriftlicher formloser Antrag auf Erteilung einer vorgreiflichen Landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung
- Beschreibung des Vorhabens (inkl. Begründung für den geplanten Eingriff)
- Übersichtskarte 1:25.000 (z.B. Auszug aus topographischer Karte) mit Eintragung des Bauvorhabens
- Abzeichnung der Flurkarte mit Eintragung des Bauvorhabens
- Bauzeichnung (Grundriss inklusive aller geplanten Gebäude, Nebenanlagen, Zufahrten, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baustelleneinrichtungen, Ansichten, ggf. Schnitte, Maße, Material etc.) und wenn möglich Fotos der betroffenen Flächen
- Kostenaufstellung für die geplante Baumaßnahme
- Eingriffs- und Ausgleichsplanung gemäß Kompensationsverordnung des Landes Hessen aus dem Jahr 2005 (insbesondere vorhandener Baum- und Strauchbestand, sonstige Vegetation sowie bereits vorhandene bauliche Anlagen wie z. B. Aufbauten, Asphaltflächen) Bilanzierung gemäß Kompensationsverordnung des Landes Hessen
aus dem Jahr 2005 - gegebenenfalls Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- gegebenenfalls Landschaftsbildbewertung (richtet sich nach Art und Umfang des Eingriffs)
Wir empfehlen, Maßnahmen im unbeplanten Außenbereich im Vorfeld mit den Sachbearbeitern/-innen der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Falls artenschutzrechtliche Belange tangiert werden, ist eine zusätzliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung/Befreiung mit den entsprechenden Unterlagen zu beantragen
Die benötigten Unterlagen als PDF-Merkblatt (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Hinweis | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Frau Vera El-Sawaf | ORTE: Breidenbach, Fronhausen | 06421 4051395 | |
Frau Monika Fett | ORTE: Rauschenberg, Wohratal | 06421 4051393 | |
Frau Katharina Franziska Hof | ORTE: Neustadt, Stadtallendorf | 06421 4051488 | |
Herr Armin Knebel | ORTE: Bad Endbach, Gladenbach, Lohra, Weimar | 06421 4051392 | |
Herr Jürgen Könnemann | ORTE: Cölbe, Kirchhain, Lahntal, Münchhausen, Wetter | 06421 4051391 | |
Herr Uwe Krüger | ORTE: Amöneburg, Biedenkopf, Ebsdorfergrund | 06421 4051394 | |
Frau Gabriele Spill-Ebert | ORTE: Angelburg, Dautphetal, Steffenberg | 06421 4051399 |