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Fahrerlaubnis: Ersterteilung

* Fahrerlaubnis Erteilung
* zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland, wird eine Fahrerlaubnis benötigt. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
* Unter Ersterteilung einer Fahrerlaubnis versteht man die Erteilung an Personen, die noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis waren.
* Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt
* Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
* zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

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