Beschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur).
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Details
Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T zusätzlich:
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Für die Klassen C, CE, C1 und C1E zusätzlich:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Für die Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich:
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Führungszeugnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bearbeitungszeit
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebenen Mindestalters beantragt werden.
Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
- Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E werden längstens für fünf Jahre erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit jedoch nicht verbunden.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Voraussetzungen
Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
- einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.