Beschreibung
Unter Kindeswohlgefährdung sind gegenwärtige Gefahren im Verantwortungsbereich von Sorgeberechtigten zu verstehen, die gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes erwarten lassen.
Sind die Sorgeberechtigten zur Abwehr einer Gefährdung nicht bereit oder in der Lage, so ist die staatliche Gemeinschaft zu einem Eingreifen berechtigt und verpflichtet.