Beschreibung
Widerspruchsangelegenheiten
Hauptaufgabe ist die Bearbeitung von Widersprüchen und der Erlass von Widerspruchsbescheiden in den Bereichen
- Sozialhilfe (hier auch für die Universitätsstadt Marburg),
- Wohngeld,
- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII),
- Unterhaltsvorschuss und
- Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Die Einleitung und Durchführung von Sozialgerichtsverfahren in Fällen der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe und die Beratung in rechtlichen Fragen sind weitere Aufgabengebiete.
Soziales
Der Fachdienst ist zuständig für die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär). Hierzu gehört auch das Trägerübergreifende Persönliche Budget.
Persönliches Budget für Menschen mit einer Behinderung
Auf Antrag können Sachleistungen unter bestimmten Voraussetzungen auch als Geldleistung in Form eines persönlichen Budgets erbracht werden. Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten einen bedarfsbezogenen Geldbetrag, mit dem sie erforderliche Leistungen zur Teilhabe selbstständig auswählen und finanzieren können. Auch Leistungen der Hilfe zur Pflege können Teil eines persönlichen Budgets sein. Bei einem trägerübergreifenden persönlichen Budget werden Leistungsansprüche bei verschiedenen Trägern gebündelt und als ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt.