Beschreibung
Im Rahmen des § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) besteht die Möglichkeit der Bezuschussung oder Übernahme von Elternbeiträgen zur Kindertagesstätte durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Dienstleistungen und Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Claudia Adam | Kindertagesstättenbeiträge | 06421 4051573 | |
Frau Carina Götze | Kindertagesstättenbeiträge | 06461 793250 | |
Frau Petra Kräling | Kindertagesstättenbeiträge | 06421 4051725 | |
Frau Barbara Partl | Kindertagesstättenbeiträge | 06461 793272 |
Produkte und Dienstleistungen
Organisationseinheit / Links und weitere Informationen
Anträge
Gliederung
- Dezernat der Landrätin
- Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
- Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe und Vormundschaftswesen
- Fachteam Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Sachgebiet Beitragserstattung Kindertagesstätten
- Fachteam Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe und Vormundschaftswesen
- Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Anschrift und Erreichbarkeit
Zeiten
Wichtiger Hinweis:
Der Zugang in die Verwaltungsliegenschaften des Landkreises ist zurzeit nur mit Terminvereinbarung und medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung möglich (= OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil). Es gilt eine dringende Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske. Individuelle Ausnahmen (zum Beispiel aus medizinischen Gründen) bedürfen einer vorherigen Abstimmung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Kreisverwaltung inkl. Kontaktdaten finden Sie unter Verwaltung online.
Aktuelle Informationen finden Sie auf www.marburg-biedenkopf.de/corona
Alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Kreisverwaltung inkl. Kontaktdaten finden Sie unter Verwaltung online.
Aktuelle Informationen finden Sie auf www.marburg-biedenkopf.de/corona
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Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung