Beschreibung
Der Fachbereich Rechtsangelegenheiten bearbeitet alle Rechtsangelegenheiten des Landkreises. In diesem Zusammenhang berät er die Fachbereiche, Stabsstellen, Eigenbetriebe und Gesellschaften. Darüber hinaus führt der Fachbereich Rechtsangelegenheiten die Verfahren des Landkreises besonders vor den Verwaltungs- sowie Sozialgerichten und vertritt den Landkreis in Rechtsstreitigkeiten vor sonstigen Gerichten. Die Auswertung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Literatur gehört ebenso zu den Aufgaben des Fachbereiches wie die Durchführung von Disziplinarverfahren und Dienstaufsichtsbeschwerden. Auch die Betreuung und Ausbildung von Rechtsreferendaren/ Rechtsreferendarinnen zählt zu den Aufgaben des Fachbereiches. Ferner nimmt der Fachbereich Rechtsangelegenheiten Aufgaben in der Verwaltung gerichtlicher Vorverfahren ( Anhörungsausschuss) wahr. Der Fachbereich Rechtsangelegenheiten dient ausschließlich der Verwaltung des Landkreises.