Integrationskurse (BAMF)
Für
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Gestattete) nach 3 Monaten Aufenthalt bei Einreise nach Deutschland vor dem 01.08.2019 und Meldung als arbeitssuchend, ausbildungssuchend oder arbeitslos oder beschäftigt bzw. in einer Ausbildung oder Maßnahme.
- Bei Einreise nach dem 01.08.2019 nur mit „guter Bleibeperspektive“ (ab 01.08.2019: Herkunftsländer: Syrien und Eritrea)
- Deutsche Staatsangehörige
- EU-Bürgerinnen und -Bürger
- Spätaussiedler in bestimmten Fällen
- Ausländer mit Aufenthaltstitel vor 2005
- Ausländer mit Aufenthaltstitel ab 2005:
- als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer
- zum Zwecke des Familiennachzuges
- aus humanitären Gründen
- als langfristig Aufenthaltsberechtigte Person nach § 38a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- mit Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Ausgeschlossen sind Gestattete aus sicheren Herkunftsländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien) und aller anderen Herkunftsstaaten.
Inhalt/Ziel:
- Sprach- und Orientierungskurs
- A1 (Alphabetisierung) – B1
Umfang: 600 bis 900 Stunden
Detaillierte Informationen zur Teilnahme und zu aktuellen Kursen
Berufsbezogene Deutschförderung (BAMF)
Für:
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber (Gestattete) nach 3 Monaten Aufenthalt bei Einreise nach Deutschland vor dem 01.08.2019 und Arbeitsmarktzugang.
- Bei Einreise nach dem 01.08.2019 nur mit „guter Bleibeperspektive“ (ab 01.08.2019: Herkunftsländer: Syrien und Eritrea)
- Duldung gem. § 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz (Ermessensduldung) Zugang zu Basismodulen
- Nach 6 Monaten „geduldetem“ Aufenthalt (keine Ermessensduldung), wenn arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet oder in einem Beschäftigungsverhältnis, einer betrieblicher Ausbildung oder einer Maßnahme, mit Zugang zu Spezial- und Basismodulen
- EU-Bürgerinnen und -Bürger und Deutsche mit Migrationshintergrund und arbeitssuchend gemeldet und/oder Bezug von Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld), bereits in der Ausbildung oder im Anerkennungsverfahren für den Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
Ausgeschlossen sind Gestattete aus sicheren Herkunftsländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien).
Umfang: 400 bis 500 Stunden
Aktuelle Kurse
MitSprache–Deutsch4U (Landesprogramm)
Für
- Personen im Asylverfahren, deren Asylverfahren bei Beginn des Kurses noch nicht abgeschlossen ist
- Personen mit Duldung
- Menschen mit Migrationshintergrund, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Hessen aufhalten und keinen Anspruch auf Förderung oder Zugang zu Integrationskursen haben
Inhalt und Ziel:
Informationen zu: Alltagskultur, gesellschaftlichen Werten und Strukturen; auch Alphabetisierungskurse sind möglich.
Umfang: 300 h
Kontakt
Landkreis Marburg-Biedenkopf, Qualifizierungs- und Beratungsteam
Frau Clement
Telefon 06421 405 7353
E-Mail: ClementSmarburg-biedenkopfde
Frau Obermüller
Telefon: 06421 4057358
E-Mail: ObermuellerAmarburg-biedenkopfde
Universitätsstadt Marburg, WIR Fallmanagement
Frau Dr. Wagner
Tel.: 06421 2011096
E-Mail Dr.Andrea.Wagnermarburg-stadtde
Studienkolleg Mittelhessen
Für Studieninteressierte mit nachweisbarer Hochschulzugangsberechtigung
Inhalt und Ziel:
Sprachkurse zur Deutschprüfung für den Hochschulzugang sowie bei indirekter Hochschulzugangsberechtigung.
Die Deutschkurse bereiten ausländische Studierende sprachlich auf das Studium vor.
Vor Kursbeginn findet ein Einstufungstest statt.
Detailliertere Informationen
Kontakt
Studienkolleg Mittelhessen
Bunsenstraße 3, 35032 Marburg
Telefon: 06421 28-26271