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Wie kommt es zu der Infektion?
Infektionen sind zumeist Folge des Verzehrs mit Yersinien verunreinigter (kontaminierter) Lebensmittel (Lebensmittelinfektion). Seltener stellt der direkte Kontakt zu infizierten Wild-, Haus- oder Nutztieren (insbes. Schwein, aber auch Hund und Katze) die Infektionsquelle dar. Yersinien können sich bei üblicher Kühllagerung vermehren und sich so ggf. in Lebensmitteln weiter anreichern.
Krankheitszeichen / Krankheitsverlauf
Krankheitszeichen (Symptome) einer Infektion mit Yersinia enterocolitica sind Bauchschmerzen und wässriger oder schleimiger Durchfall, Fieber ist möglich.
Schwere fieberhafte Verläufe mit kompliziertem Verlauf (Entzündungen u. a. von Leber, Hirnhaut, Herzmuskel und Gelenken) sind möglich und betreffen vor allem abwehrgeschwächte Menschen.
Das zeitliche Intervall bis zum Auftreten der Beschwerden (Inkubationszeit) beträgt 2-7 Tage, max. 10 Tage. Erkrankte gelten, solange sie Yersinien mit dem Stuhl ausscheiden (bis zu 6 Wochen) als infektiös.
Vorbeugende Maßnahmen
- Grundlagen der Hygiene beachten (s. hierzu auch weiter unten)
- Lebensmittel möglichst umgehend in den Kühl- oder Gefrierschrank verbringen (Kühlkette erhalten)
- Rohes Fleisch und Geflügel immer getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren und zubereiten. Bei Zubereitung benutzte Flächen, Bestecke und Geräte reinigen
- Eingefrorene Nahrungsmittel langsam im Kühlschrank oder schnell im Mikrowellenherd und nicht bei Raumtemperatur auftauen
- Beim Kochen in der Mikrowelle sind genügend lange Garzeiten zu wählen, damit die Speisen auch im Inneren ausreichend erhitzt werden (>70° C)
- Kein Wasser trinken, welches nicht ausdrücklich als Trinkwasser ausgewiesen ist.
Maßnahmen bei Yersiniose
Hygienemaßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung
- Gründliches Händewaschen nach dem Toilettenbesuch, vor dem Essen und vor der Zubereitung von Mahlzeiten zwingend, Desinfektion ratsam. Flüssigseife und Handtuch getrennt für den Erkrankten bereitstellen
- Reinigung der Toilette mit haushaltsüblichen Sanitärreinigern nach jeder Benutzung durch den Erkrankten / Ausscheider.
- Textilien mit Kochwaschgang, mind. jedoch bei 60° in der Maschine waschen
Information der Gemeinschaftseinrichtung / des Gesundheitsamtes / Besuchsverbot
- Nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Eltern verpflichtet, die Yersiniose ihres Kindes der Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kindergarten) zu melden. Ziel dieser Regelung ist, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Infektion und zum Schutz der anderen Kinder einleiten zu können
- Nur für Kinder bis zum 6. Lebensjahr gilt ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen. Die Wiederzulassung nach Genesung kann erfolgen, wenn wieder geformter Stuhl vorliegt. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich
- Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung ist zur unverzüglichen namentlichen Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet
Tätigkeitsverbot im Lebensmittel-Bereich
- Für gewerblich im Lebensmittelbereich beschäftigte, an Yersiniose erkrankte Personen greift gemäß § 42 IfSG ein automatisches Tätigkeitsverbot (s. hierzu auch Infoblatt „Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich“)
- Es wird empfohlen, nach Genesung und vor Wiederaufnahme der Tätigkeit drei negativ beprobte (d.h. Erreger-freie) Stuhlproben abzuwarten. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.