Die Bestimmungen des Landes sehen grundsätzlich vor, dass Menschen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Hessen in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuften Region aufgehalten haben, sich direkt und ohne Umwege in häusliche Quarantäne begeben müssen.
Einreisende aus Risikogebieten sind grundsätzlich verpflichtet, spätestens 48 Stunden nach der Einreise über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Testung mit dem SARS-CoV-2 Virus zu verfügen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Das Testergebnis ist für zehn Tage nach der Einreise aufzubewahren und in dieser Zeit dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen.
Gesonderte Regeln gelten für Einreisende aus Regionen mit besonders hohem Infektionsrisiko. Dazu zählen Regionen, in denen die Fallzahlen sehr hoch sind (Hochinzidenzgebiete) oder in denen bestimmte Virusvarianten (Virus-Varianten-Gebiete) verbreitet sind. Wenn Sie aus einem solchen Risikogebiet kommen, müssen Sie grundsätzlich schon vor der Einreise durch ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Ein entsprechender Nachweis kann durch den Beförderer bzw. bei der Einreisekontrolle verlangt werden. Der Corona-Test, der diesem Nachweis zugrunde liegt, darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein.
Die 10-tägige Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn frühestens am 5. Tag nach der Einreise eine Testung auf SARS-CoV-2 erfolgt, deren Ergebnis negativ ist. Mit Vorliegen des negativen Ergebnisses endet die Quarantäne.
Für die Anmelde- und Testverpflichtung bei Einreise und der Quarantäneverpflichtung wurden verschiedene Ausnahmeregelungen definiert, siehe hierzu Corona-Einreiseverordnung und Corona-Quarantäneverordnung (im Register„Links und Downloads).
Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Testergebnisse immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Ein negativer Test vor Ablauf der sogenannten Inkubationszeit (bis 14 Tage nach der letzten Infektionsmöglichkeit) schließt eine Ansteckung nicht aus, da das Virus erst später nachweisbar sein kann.
Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind.