Was tun im Verdachtsfall
Was sollten Sie tun, wenn Sie den Verdacht haben, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben?
Viele Menschen sorgen sich, dass sie sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben könnten. Hier erklären wir, wie Sie bei einem Infektionsverdacht vorgehen sollten.
Viele Menschen machen sich derzeit Gedanken über eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. Was sollte man tun, wenn man zum Beispiel plötzlich typische Symptome wie Husten und Fieber bekommt? Oder wenn man feststellt: Ein Kollege oder eine Kollegin, mit dem oder der man noch kürzlich zusammengearbeitet hat, ist positiv auf COVID-19 getestet worden? Spontan zum Arzt, zur Ärztin oder ins Krankenhaus gehen sollte man nicht. Denn hier besteht das Risiko, sofern wirklich eine Infektion besteht, andere anzustecken. Das Robert Koch-Institut gibt genaue Empfehlungen, wie im Falle von typischen Symptomen vorgegangen werden sollte.
Welche Krankheitszeichen sind typisch für COVID-19?
Zu möglichen Symptomen der Erkrankung gehören: Schnupfen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Husten, Kopfschmerzen, Fieber über 38° C, Schüttelfrost, Kurzatmigkeit. Mehr über typische Krankheitszeichen bei COVID-19 finden Sie hier.
Holen Sie telefonisch medizinischen Rat ein
Von dem Moment an, in dem Sie Symptome feststellen, die häufig bei COVID-19 auftauchen, sollten Sie sich zuhause isolieren. Reduzieren Sie Kontakte zu anderen Menschen auf das Nötigste, um diese nicht der Gefahr einer Ansteckung auszusetzen. Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin per Telefon. Außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen können Sie auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 anrufen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird entscheiden, ob Sie auf das neuartige Coronavirus getestet werden sollten und ob Sie aufgrund Ihrer Symptome im Krankenhaus oder ambulant betreut werden sollten.
Gehören Sie zur Risikogruppe?
Grundsätzlich sind alle Menschen einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf ausgesetzt, deren Abwehrkräfte geschwächt sind. Da das Immunsystem mit zunehmendem Alter schwächer wird, ist höheres Alter ein Risikofaktor. Auch bestimmte Vorerkrankungen machen es wahrscheinlicher, dass die Infektion einen schwereren Verlauf nimmt. Dazu gehören: chronische Erkrankungen der Atemwege oder der Lunge (wie etwa COPD oder Asthma), Herzerkrankungen, Bluthochdruck, Krebserkrankungen, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit). Auch wer Medikamente einnehmen muss, die die Immunabwehr schwächen (wie etwa Cortison), gehört zur Risikogruppe (mehr darüber lesen Sie hier). Diese Patientinnen und Patienten sollten den Krankheitsverlauf besonders aufmerksam verfolgen und mit ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin frühzeitig darüber sprechen, ob eventuell – bei schwerer werdenden Symptomen – ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein könnte.
Bei geringen Krankheitszeichen: Zu Hause auskurieren
Wenn das neuartige Coronavirus bei Ihnen nachgewiesen wurde, Sie aber keine oder nur leichte Krankheitszeichen haben (wie etwa 80 Prozent der Infizierten), können Sie die Infektion zu Hause auskurieren.
Es gelten die nachfolgenden Pflichten:
- Begeben Sie sich ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft.
- Dort müssen Sie sich für 14 Tage absondern, das heißt ständig dort aufhalten, Kontakt zu anderen Personen, auch im Haushalt, möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen.
- Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben.
Reduzieren Sie den Kontakt zu anderen Menschen auf das nötige Mindestmaß. Wenn Sie mit anderen in einem Haushalt leben, müssen Sie sich nach Möglichkeit absondern, zum Beispiel indem sie in einem separaten Zimmer bleiben. Nehmen Sie, wenn möglich, Ihr Essen getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern zu sich. Halten Sie sich zudem besonders strikt an die allgemeinen Verhaltensempfehlungen während der Coronavirus-Pandemie (AHA-Formel). Wann Sie nach Gesundung die Isolierung wieder verlassen dürfen, entscheidet das Gesundheitsamt. Bei leichtem Verlauf ist das meist nach ca. 10 Tagen der Fall.
Was ist enger Kontakt?
Für die Übertragung des neuartigen Coronavirus ist entscheidend, wie eng der Kontakt zu einer infizierten Person war. Das neuartige Coronavirus wird vor allem durch Tröpfcheninfektion übertragen. Daher gilt es als besonders riskant, wenn jemand mit Körperflüssigkeiten eines Infizierten in Kontakt geraten ist – zum Beispiel durch Anhusten, Anniesen oder beim Sprechen. Je nachdem, wie eng der Kontakt war, wird zwischen verschiedenen Kategorien unterschieden. Kontakte der Kategorie 1 hatten besonders engen Kontakt, z. B. mindestens 15 Minuten im Rahmen eines Gespräches. In dieser Kategorie sind besonders strikte Quarantänemaßnahmen erforderlich.
Quarantäne-Tagebuch führen
Wenn Sie nach Kontakt mit einer infizierten Person in Quarantäne müssen, werden Sie aufgefordert werden, ein Quarantänetagebuch zu führen. Dort müssen mögliche Symptome und die Körpertemperatur festgehalten werden. Das Robert Koch-Institut empfiehlt, diese zweimal täglich zu messen. Auch allgemeine Aktivitäten und etwaige Kontakte zu weiteren Personen sollen festgehalten werden. Sofern die Krankheit später bei Ihnen nachgewiesen wird, können die im Tagebuch notierten Kontaktpersonen über ihr Infektionsrisiko informiert werden. Das Gesundheitsamt wird regelmäßig mit Ihnen in Kontakt treten und Ihren Gesundheitszustand erfragen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie keine Symptome haben, könnten Sie sich infiziert haben und somit andere anstecken. Deshalb ist es so wichtig, dass alle die AHA+L Formel / AHA+A – Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmaske – Lüften beachten und die Corona-App nutzen.
Quellen: Orientierungshilfe des Robert Koch-Instituts für Bürger
Ich habe Symptome
Ich habe Symptome die auf Covid-19 schließen lassen – wie verhalte ich mich?
Zunächst: Welche Krankheitszeichen sind typisch für COVID-19? Zu möglichen Symptomen der Erkrankung gehören: Schnupfen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Husten, Kopfschmerzen, Fieber über 38° C, Schüttelfrost, Kurzatmigkeit. Mehr über typische Krankheitszeichen bei COVID-19 finden Sie hier.
- Isolieren Sie sich! Insbesondere gegenüber denjenigen, die ein erhöhtes Risiko für einen komplizierten Krankheitsverlauf aufweisen (z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Erkrankungen der Atemwege, Diabetes, hohes Alter, Immunschwäche).
- Für Menschen, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben, gilt: isolieren Sie sich von den Menschen in Ihrer häuslichen Umgebung in einem gesonderten Raum. Vermeiden Sie bestmöglich Kontakt zu diesen und weiteren Personen. Halten Sie sich nicht zusammen im gleichen Raum auf und nehmen Sie Mahlzeiten nicht gemeinsam ein. Benutzen Sie gemeinschaftliche Räume, insbesondere Bad und Küche, getrennt mit zeitlichem Abstand voneinander. Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz, wenn sie gemeinsam genutzte Räume betreten (z.B. Flure, Küche, Bad)
- Achten Sie auf die bekannten Regeln: Gute Händehygiene. Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein. Bedecken Sie Mund und Nase beim Husten oder Niesen mit einem Taschentuch, Tuch anschließend entsorgen. (Alternativ: In die Ellenbeuge husten/niesen, nicht in die Hand).
- Sorgen Sie für eine gute und stetige Durchlüftung der Räumlichkeiten.
- Wenn Sie sich so krank fühlen, dass Sie nicht arbeiten können, fordern Sie über Ihren Hausarzt telefonisch, nicht persönlich! eine Krankmeldung für Ihren Arbeitgeber an.
- Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt hinsichtlich der Notwendigkeit und Möglichkeit eines Tests beraten.
Ich hatte Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person
Bei Kontakt mit Infizierten/Erkrankten: Gesundheitsamt verständigen
Wenn Sie engen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, wenden Sie sich – unabhängig von Symptomen – an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dieses kann nach einer individuellen Befragung die persönlichen Maßnahmen empfehlen und über die weiteren erforderlichen Schritte entscheiden. Begeben Sie sich nach Hause und bleiben Sie dort.
Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, sollten Sie folgende Maßnahmen für die Dauer von 14 Tagen einhalten:
- Tragen sie in der Regel eine Mund-Nasen-Bedeckung
- Minimieren Sie so gut wie möglich Kontakte zu anderen Personen. Insbesondere diejenigen, die ein erhöhtes Risiko für einen komplizierten Krankheitsverlauf aufweisen (z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Erkrankungen der Atemwege, Diabetes, hohes Alter, Immunschwäche).
- Für Menschen, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben, gilt: Vermeiden Sie bestmöglich Kontakt zu diesen und weiteren Personen. Halten Sie sich nicht zusammen im gleichen Raum auf und nehmen Sie Mahlzeiten nicht gemeinsam ein.
- Sorgen Sie für eine gute und stetige Durchlüftung der Räumlichkeiten und regelmäßige Stoßlüftungen über 5-10 Minuten.
- Achten Sie auf die bekannten Regeln: Gute Händehygiene. Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein. Bedecken Sie Mund und Nase beim Husten oder Niesen mit einem Taschentuch, Tuch anschließend entsorgen. (Alternativ: In die Ellenbeuge husten/niesen, nicht in die Hand).
- Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt hinsichtlich der Notwendigkeit und Möglichkeit eines Tests beraten.
- Beobachten Sie sich selbst: Sollten Sie innerhalb dieser 14 Tage nach Ihrem letzten Kontakt zu dem Erkrankten irgendwelche Symptome entwickeln, nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt auf und informieren Sie das GSA unter der Telefonnummer 06421 405-4444 oder per E-Mail an coronamarburg-biedenkopfde.
- Wenn Sie grundsätzlich ärztliche Hilfe benötigen, melden Sie sich vor Aufsuchen der medizinischen Einrichtung telefonisch an und weisen Sie darauf hin, dass Sie Kontakt zu einer Person hatten, bei der eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt wurde.
Ich habe eine Warnung der Corona-Warn-App erhalten
Die Corona-Warn-App informiert Sie, wenn Sie sich längere Zeit in der Nähe einer Person aufgehalten haben, bei der später eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde. Zeigt die App „grün“, besteht kein Handlungsbedarf. Zeigt sie „rot“, haben Sie das Anrecht auf SARS-CoV 2 getestet zu werden Die Testung führen die Hausärzte (nach telefonsicher Voranmeldung) und die Testcenter durch.
Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, sollten Sie folgende Maßnahmen für die Dauer von 14 Tagen einhalten:
- Minimieren Sie so gut wie möglich Kontakte zu anderen Personen. Insbesondere diejenigen, die ein erhöhtes Risiko für einen komplizierten Krankheitsverlauf aufweisen (z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Erkrankungen der Atemwege, Diabetes, hohes Alter, Immunschwäche).
- Tragen sie in der Regel eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Für Menschen, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben, gilt: Vermeiden Sie bestmöglich Kontakt zu diesen und weiteren Personen. Halten Sie sich nicht zusammen im gleichen Raum auf und nehmen Sie Mahlzeiten nicht gemeinsam ein.
- Sorgen Sie für eine gute und stetige Durchlüftung der Räumlichkeiten und regelmäßige Stoßlüftungen über 5-10 Minuten.
- Achten Sie auf die bekannten Regeln: Gute Händehygiene. Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein. Bedecken Sie Mund und Nase beim Husten oder Niesen mit einem Taschentuch, Tuch anschließend entsorgen. (Alternativ: In die Ellenbeuge husten/niesen, nicht in die Hand).
- Lassen Sie sich von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt hinsichtlich der Notwendigkeit und Möglichkeit eines Tests beraten.
- Beobachten Sie sich selbst: Sollten Sie innerhalb dieser 14 Tage nach Ihrem letzten Kontakt zu dem Erkrankten irgendwelche Symptome entwickeln, nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt auf und informieren Sie das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 06421 405-4444 oder per E-Mail an coronamarburg-biedenkopfde.
- Wenn Sie grundsätzlich ärztliche Hilfe benötigen, melden Sie sich vor Aufsuchen der medizinischen Einrichtung telefonisch an und weisen Sie darauf hin, dass Sie Kontakt zu einer Person hatten, bei der eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt wurde.
Ich habe mich testen lassen, aber noch kein Ergebnis - wie verhalte ich mich?
Sie haben einen Corona-Test gemacht und warten auf ein Ergebnis? Auch wenn es möglicherweise länger dauert: vermeiden Sie soziale Kontakte wie irgend möglich, bis Sie Ihr Ergebnis erfahren. Sie wissen nicht, ob der Test vielleicht positiv ausfällt! Tragen Sie in der Regel eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Ich bin positiv getestet
Sie wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet?
Sollten Sie von Ihrem Hausarzt, dem Testcenter oder über die Corona-App über einen positiven Corona-Befund informiert worden sein, ohne dass das Gesundheitsamt bereits mit Ihnen Kontakt aufgenommen hat, können Sie das Testergebnis und Ihre Daten direkt an das Gesundheitsamt übermitteln.
Sie haben die Information erhalten, dass Sie positiv auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet wurden. Hieraus ergeben sich für Sie unmittelbare Konsequenzen und Pflichten. Dies gilt sowohl für einen positiven PCR-, als auch einen positiven Antigen-Test.
Ihre Pflichten:
- Begeben Sie sich ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt sofort und ohne Umwege nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft.
- Dort müssen Sie sich für 14 Tage absondern, das heißt ständig dort aufhalten, Kontakt zu anderen Personen, auch im Haushalt, möglichst vermeiden und keinen Besuch empfangen.
- Informieren Sie umgehend das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 06421 405-4444 oder per E-Mail an coronamarburg-biedenkopfde.
- Am besten informieren Sie ebenfalls Ihre Kontaktpersonen und Ihren Arbeitgeber über den Erhalt eines positiven Testergebnisses.
- Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Testergebnisses typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektion bemerken (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns, etc.), melden Sie sich umgehend beim Gesundheitsamt und kontaktieren telefonisch Ihren Hausarzt.
- Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben.
- Diese Haushaltsquarantäne gilt nicht für Personen, die in den letzten drei Monaten bereits selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
- Ein Verstoß gegen die Quarantäne-Verpflichtung kann mit einem Bußgeld bis 25.000 EUR belegt werden. Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich.
Ihre Rechte:
- Wenn Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind, erhalten Sie eine Verdienstausfallentschädigung. Bei Arbeitnehmern wird diese durch den Arbeitgeber in Höhe Ihres Netto-Verdienstes ausgezahlt. Ihr Arbeitgeber erhält seine Aufwendungen nach § 56 IfSG ersetzt. Selbstständige erhalten eine Direktzahlung. Entsprechende Anträge sind auf www.ifsg-online.de zu stellen.
- Sie können sich nach einem positiven Antigen-Test im Rahmen der Krankenbehandlung auf Kosten ihrer Krankenversicherung noch einmal durch PCR-Test auf eine Infektion testen lassen. Entsprechende Teststellen finden Sie unter www.kvhessen.de/coronatests/
- Fällt der nach einem Antigen-Test durchgeführte PCR-Test negativ aus, so sind Sie mit Erhalt des Testergebnisses automatisch aus der Quarantäne entlassen.
Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, sollten Sie folgende Maßnahmen für die Dauer von 14 Tagen einhalten:
- Minimieren Sie so gut wie möglich Kontakte zu anderen Personen. Insbesondere diejenigen, die ein erhöhtes Risiko für einen komplizierten Krankheitsverlauf aufweisen (z. B. Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Erkrankungen der Atemwege, Diabetes, hohes Alter, Immunschwäche).
- Tragen Sie bei Kontakten oder Kontaktsituationen zu anderen Menschen eine Mund-Nasen Maske.
- Für Menschen, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben, gilt: Vermeiden Sie bestmöglich Kontakt zu diesen und weiteren Personen. Halten Sie sich nicht zusammen im gleichen Raum auf und nehmen Sie Mahlzeiten nicht gemeinsam ein. Tragen Sie eine Mund-Nasen Maske, wenn sie gemeinsam genutzte Räume betreten (z.B. Flure, Küche, Bad)
- Sorgen Sie für eine gute und stetige Durchlüftung der Räumlichkeiten und regelmäßige Stoßlüftungen über 5-10 Minuten.
- Achten Sie auf die bekannten Regeln: Gute Händehygiene. Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein. Bedecken Sie Mund und Nase beim Husten oder Niesen mit einem Taschentuch, Tuch anschließend entsorgen. (Alternativ: In die Ellenbeuge husten/niesen, nicht in die Hand).
Weitere Informationen:
Download Merkblatt
Wer gehört zur Risikogruppe?
Nach dem bisherigen Kenntnisstand haben folgende Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
- ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50–60 Jahren)
- Raucher
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen: des Herz-Kreislauf-Systems (z.B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck), der Lunge (z. B. Asthma, chronische Bronchitis), Patienten mit chronischen Lebererkrankungen), Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Patienten mit einer Krebserkrankung, Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z.B. Cortison).
Falls Sie zu einer der Risikogruppen gehören und Krankheitssymptome haben, setzen Sie sich zur Abstimmung des weiteren Vorgehens telefonisch mit Ihrem Hausarzt in Verbindung.
Fragen und Antworten zur Maskenpflicht
Fragen und Antworten zur Maskenpflicht hat das Hessische Sozialministerium zusammengestellt. Siehe und Links und Downloads.