Seit dem 01.03.2023 sind sämtliche Ansprüche auf Testung nach der Testverordnung entfallen. Dies beinhaltet auch die PCR-Bestätigungstestung nach positivem Selbst- oder Antigen-Schnelltest.
Bei Krankheitssymptomen wenden Sie sich bitte an die Hausärztin oder den Hausarzt. Ein Test zur Diagnose einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgt nach ärztlicher Einschätzung.
Einige Teststellen bieten über den 01.03.2023 hinaus weiterhin Tests für Selbstzahler an.