Klimaanpassung ist eine Gemeinschaftsaufgabe
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die 14 teilnehmenden Kommunen erstellen ein Klimaanpassungskonzept mit konkreten Maßnahmen, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dieses Projekt ist dabei eines von vielen, das zum Erhalt und Ausbau der Lebensqualität, des Wohlstands und der Sicherheit im Landkreis beiträgt. Das Erreichen dieses Ziels ist dabei eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der jede Person und Institution etwas beitragen kann. Im folgenden finden Sie einige nützliche Informationen, Tipps und Verlinkungen, die Sie bei der Selbstvorsorge unterstützen können.
Hitzeschutz – Tipps für zu Hause
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Informationen der Verbraucherzentrale gegen Hitze
- Hitzeschutz - zu den Tipps für zu Hause (Öffnet in einem neuen Tab)
- Pflege von Angehörigen bei Hitze: Was muss ich beachten? (Öffnet in einem neuen Tab)
- Flyer zum Thema Wärmedämmung und Hitzeschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Hitzeschutz bei Bau und Sanierung mitdenken (Öffnet in einem neuen Tab)
- Risiken von Hitze werden häufig unterschätzt. Hier finden Sie allgemeine Hitzeschutz-Tipps. (Öffnet in einem neuen Tab)
Hitzeschutzinfos des Umweltbundesamts
Der Hitzeaktionsplan des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Hitzeaktionspläne (HAP) bündeln Maßnahmen zur Hitzeanpassung, also zur Vermeidung und zum Schutz vor Hitze.
Übergeordnetes Ziel des Hitzeaktionsplans ist, die Menschen im Landkreis vor hitzebedingten gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Dies gilt vor allem für die besonders Gefährdeten wie ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Kinder, Vorerkrankte, Pflegebedürftige und Obdachlose oder auch Menschen, die aufgrund von Beruf oder Freizeit Hitzeereignissen ausgesetzt sind.
Der Hitzeaktionsplan richtet sich an die Bürger*innen, Entscheidende und Gestaltende im Landkreis. Er informiert über bereits existierende oder konkret geplante Maßnahmen im Landkreis. Vielfach ist die Handlungsfähigkeit des Landkreises jedoch beschränkt. Daher informiert der HAP auch über Fördermöglichkeiten und will zur Umsetzung von Maßnahmen vor Ort anregen.
Hitzeviewer des Fachzentrums für Klimaanpassung
Hessisches Hitzewarnsystem
Hessisches Hitzewarnsystem
Durch das Hessische Hitzewarnsystem ist sichergestellt, dass insbesondere die Alten‐ und Pflegeheime, die Heime für Menschen mit Behinderungen sowie die Krankenhäuser tagesaktuell vom Deutschen Wetterdienst über gegenwärtige und bevorstehende Wärmebelastungen informiert werden.
Als Reaktion auf den Hitzesommer 2003 entwickelte das Hessische Sozialministerium in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) ein Hitzewarnsystem für das Land Hessen (Erlass vom 22. Juni 2004, novelliert am 22. April 2008).
Das Hitzewarnsystem in Hessen basiert auf dem biometeorologischen Konzept der „gefühlten Temperatur“. In die Berechnung der gefühlten Temperatur gehen neben der Lufttemperatur auch Parameter wie Windgeschwindigkeit, Sonnenstrahlung und Luftfeuchtigkeit ein, weil der Wärmeaustausch des Menschen mit der Atmosphäre maßgeblich durch deren Wechselwirkungen beeinflusst wird.
Hitzewarnungen werden in Warnstufe 1 und Warnstufe 2 unterschieden. Warnstufe 1 (starke Wärmebelastung) wird herausgegeben, wenn 48 Stunden im voraus mit einer gefühlten Temperatur von über 32° C gerechnet wird. Bei einer voraussichtlichen Überschreitung von 38° C gefühlter Temperatur gilt die Warnstufe 2 (extreme Wärmebelastung). Außerdem gilt die 2. Warnstufe automatisch ab dem vierten aufeinander folgenden Tag der Warnstufe 1.
Die Maßnahmen bei starker Wärmebelastung (Warnstufe 1) richten sich vor allem an Personen, die in Alten‐ und Pflegeheimen leben. Alle im Zuständigkeitsbereich der Hessischen Heimaufsicht tätigen Heime werden vom DWD im Falle einer Hitzewarnung direkt per E‐Mail informiert, sofern sie sich in den entsprechenden Verteiler haben aufnehmen lassen.
Heime, Pflegedienste, pflegende Angehörige und andere haben zudem die Möglichkeit, alle Hitzewarnungen kostenlos zu abonnieren.
Erfolgt eine Hitzewarnung, sind die Heime zur Einleitung und Dokumentation aller notwendigen individualisierten, präventiven Sofortmaßnahmen verpflichtet. Die Heimaufsicht prüft die Qualität der durchgeführten Pflegeinterventionen stichprobenartig.
Im Fall einer extremen Wärmebelastung (Stufe 2) müssen die Heime eine verstärkte medizinische Betreuung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner ggf. durch das Einbeziehen der betreuenden Ärztinnen und Ärzte sicherstellen. Zudem sind die Heime bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Auffälligkeiten, die mit der extremen Wärmebelastung in Verbindung stehen könnten, verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
Broschüre Klimaanpassung für Zuhause
Der Bundesverband Verbraucherinitiative e.V. hat eine Broschüre mit Informationen für die Klimaanpassung für das eigene Zuhause veröffentlicht.
Schutz vor Extremwetter
Berechnungen der Weltwetterorganisation (WMO) und des EU-Klimadienstes Copernicus zufolge schreitet die klimawandelbedingte Erderwärmung in Europa noch schneller voran als im globalen Durchschnitt. Das bedeutet auch für Deutschland eine Zunahme von Extremwettereignissen wie Hitzewellen, Starkregen, Überschwemmungen und Stürmen. Diese Ereignisse können schwere Schäden an Gebäuden verursachen und die Gesundheit von Menschen gefährden. Daher ist es wichtiger denn je, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Dieses Kapitel liefert praktische Tipps und Informationen, wie Sie sich und Ihr Zuhause vor den Folgen des Klimawandels schützen können.
Starkregen - Checkliste zur Gefährdungsabschätzung des eigenen Hauses
Hochwasser
Hochwasserschutz fürs Haus
Dach- und Fassadenbegrünung
Online-Tool: Stadtgrün im Klimawandel
Sammlung an DIY-Klimaanpassungsmaßnahmen für Zuhause
Sturm
Maßnahmen, um Ihr Haus vor Stürmen zu schützen
Maßnahmen um Ihr Haus vor Hagel zu schützen
Veranstaltungen
Termine diverser Veranstalter rund um das Thema Klimaanpassung
Kontakt
Adresse
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachdienst Kreisentwicklung und Klimaschutz
Team Klimaanpassung
Hermann-Jacobsohn-Weg 1
35039 Marburg