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Kosten der Unterkunft und Heizung

Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) werden bei der Gewährung von Leistungen die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit diese angemessen sind.

Weitere Informationen und Zahlen finden Sie in der folgenden Informationsbroschüre:

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