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Das neue Teilhabechancengesetz: Fördern und Fördern

Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre im Landkreis Marburg-Biedenkopf gelingt es langzeitarbeitslosen und langzeitleistungsbeziehenden Personen auch mit den Unterstützungsangeboten der Arbeitsförderung oftmals nicht, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzumünden. Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen erwerbsfähige, „arbeitsmarktferne“ Leistungsberechtige aus diesem Personenkreis zunächst einen geeigneten und geförderten Arbeitsplatz, eventuell Qualifizierung sowie eine Unterstützung nach der erfolgten Beschäftigungsaufnahme.

Diese Möglichkeiten bietet jetzt das seit dem 01.01.2019 gültige TeilhabechancengesetzPDF-Datei193,03 kB mit dem das Sozialgesetzbuch II (SGB II) um die neuen Leistungen „Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)“ ergänzt wurde. Nach den neuen gesetzlichen Vorschriften können Arbeitgeber, die Menschen aus den genannten Personenkreisen die Chance auf eine Beschäftigung bieten, umfangreiche finanziellen Unterstützungen über mehrere Jahre erhalten.

Neben den hohen Lohnkostenzuschüssen für Betriebe, ist ein begleitendes Coaching im Sinne einer Betreuung der eingestellten Person nach Beschäftigungsaufnahme und zu deren Stabilisierung vorgesehen. Das Coaching soll auch dazu beitragen, die eingestellte Person besser und schneller in das Unternehmen zu integrieren und mögliche Probleme im Vorfeld zu erkennen und zu beseitigen.

Die neuen Förderungsinstrumente richten sich an alle Arbeitgeber, unabhängig von der Branche, der Betriebsgröße oder der Rechtsform. Sowohl Unternehmen der freien Wirtschaft als auch Beschäftigungsträger, gemeinnützige Einrichtungen oder öffentliche Arbeitgeber können Anträge stellen. Auf die Bewilligung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 

Die Betriebsberater*innen im KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf, Arbeitgeber-Personalservice – (AGPS) stehen gerne für konkrete Gespräche bereit, in denen die Voraussetzungen für die Förderungen näher erläutert und ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt wird. Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson im AGPS, die Ihren Betrieb bzw. Ihre Region betreut. 

Alternativ können Sie während der Servicezeiten die gemeinsame AGPS Rufnummer nutzen:

                                                              06421 405 7600

Sie erreichen mit dieser Nummer kein Call-Center, sondern den AGPS direkt. 

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