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Gesundheitsamt versendet E-Mails und SMS

Seit dem 24.05.2022 erhalten Personen, bei denen eine PCR-bestätigte COVID-Infektion vorliegt, vom Gesundheitsamt eine E-Mail oder eine SMS (Absender: GA MR-BID) zur Fallermittlung. Diese beinhalten einen Link zu einem Online-Fragebogen, welcher innerhalb von 72 Stunden auszufüllen ist. Über einen weiteren Link gelangen Sie zur Homepage des Landkreises. Dort können Sie sich unter dem Top „Coronavirus“ über die aktuellen Regelungen und Bestimmungen informieren. 

Der Online-Fragebogen zur Fallermittlung enthält ausschließlich Fragen zu personenbezogenen Daten, Gesundheitszustand und Kontext zu vulnerablen Gruppen.

Sollten Sie Zweifel an der Echtheit des Fragebogens haben, kontaktieren Sie uns. 

Wenn dem Gesundheitsamt keine E-Mailadresse oder Mobilfunknummer vorliegt, werden Sie in einem postalischen Schreiben darum gebeten, E-Mailadresse und/oder Mobilfunktelefonnummer im Rahmen der Selbstregistrierung beim Gesundheitsamt im Internet zu übermitteln. Verfügen Sie nicht über diese Kontaktdaten oder ist es Ihnen nicht möglich, das Internet zu nutzen, bittet Sie das Schreiben darum, das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren.

Um Sie schnellstmöglich informieren zu können, bitten wir um eine Registrierung nach Erhalt eines positiven Antigenschnelltests oder PCR-Tests über unsere Selbstmeldeplattform. 

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