Personen, die der Immunitätsnachweisverpflichtung des § 20a IfSG unterliegen und diese nicht erfüllt haben, sind von den jeweiligen Einrichtungen und Unternehmen an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Meldeverpflichtung gilt ab dem 16.03.2022.
Die Meldung erfolgt digital über das Portal des Landes Hessen. Einrichtungen und Unternehmen müssen sich zunächst einmalig registrieren lassen. Personen, die gemeldet wurden, erhalten postalisch eine Zugangskennung zum Portal. Hierüber können Immunitätsnachweise hochgeladen oder auch Stellungnahmen abgegeben werden.
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Fragen
Konkrete Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht richten Sie bitte per E-Mail an: impfpflichtmarburg-biedenkopfde