Hygieneempfehlung für Schulen und Kitas
Kitas
Zu den aktuellen Hygieneempfehlungen zitieren wir von der Website des Hessischen Sozialministeriums (HMSI, letzter Abruf 03.01.2023):
„Landesseitig besteht seit dem 23. November 2023 keine Verpflichtung mehr, sich aufgrund eines positiven SARS-CoV-2-Tests in Quarantäne zu begeben. Daher gilt für die Angebote der Kinderbetreuung, dass für alle Personen, d.h. Kinder und Erwachsene, kein Betretungsverbot im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Test mehr besteht. An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern.
Es gilt allerdings weiterhin, dass kranke Kinder und auch kranke Erwachsene grundsätzlich nicht in eine Kindertageseinrichtung oder in eine Kindertagespflegestelle gehören. Das war auch vor der Corona-Pandemie so und wurde in den Kindertageseinrichtungen auch beachtet.“