- Sportförderung allgemein
- Sportstättenbau
- Landesprogramm: Maßnahmen zur Weiterführung der Vereinsarbeit
- Landesprogramm: Vereinseigener Sportstättenbau
- Landesprogramm: Sonderinvestitionsprogramm „Sportland Hessen“
- Kontakt
Sportförderung allgemein
Der Fachdienst Kultur und Sport fördert und berät dabei alle Sportvereine und Sportverbände des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Die genauen Förderbedingungen finden Sie im Kreissportplan.
Sportstättenbau
Die Förderung des Baus oder der Sanierung von Sportanlagen bzw. Sportstätten, die in Trägerschaft von Sportvereinen des Kreises errichtet werden, beträgt durch den Landkreis bis zu 10 % der Gesamtkosten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass für alle Baumaßnahmen auch immer parallel Zuschüsse vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantragt werden können.
Fördermittel gibt es auch beim Landessportbund Hessen e.V. Diese sind allerdings kontingentiert. Wenn die einem Verein zugeteilten Mittel schon in Vorjahren durch diesen Verein komplett abgerufen wurden, sind dort erst nach Ablauf von 6 Jahren wieder neue Mittel für diesen Verein verfügbar.
Für die Beantragung von Kreis- und Landesmitteln ist eine gleichzeitige Beantragung von Fördermittel beim LSB keine Bedingung.
Weitergehende Infos zur Landesförderung finden Sie hier oder auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.
Landesprogramm: Maßnahmen zur Weiterführung der Vereinsarbeit
Kleinere Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen
Landesprogramm: Vereinseigener Sportstättenbau
Neubauten und große Sanierungsmaßnahmen
- Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- Aus- oder Umbau von Sportstätten
- Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- Ausstattung von Sportstätten
Hinweis:
Diese Maßnahmen müssen zuvor für die Dringlichkeitsliste (Prioritätenliste) des Landkreises über den Fachdienst Sport angemeldet werden. Die Prioritätensetzung erfolgt durch den Kreisausschuss nach der Beratung in der Sportkommission. Da immer nur 1-2 Maßnahmen im Jahr durch das Land Hessen bewilligt werden, ist mit einer Wartezeit zu rechnen. Ein vorzeitiger Baubeginn gefährdet die Förderung. In begründeten Fällen kann beim Hessischen Innenministerium ein Ausnahmeantrag gestellt werden.
Links
WICHTIG:
Sämtliche Antragsunterlagen reichen Sie bitte immer in 3-facher Ausfertigung mit Stellungnahme der Stadt/Gemeinde und des Sportkreises Marburg-Biedenkopf beim Fachdienst Kultur und Sport ein.
Landesprogramm: Sonderinvestitionsprogramm „Sportland Hessen“
Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen mittlerer Größenordnung
Links
WICHTIG:
Sämtliche Antragsunterlagen reichen Sie bitte immer in 3-facher Ausfertigung mit Stellungnahme der Stadt/Gemeinde und des Sportkreises Marburg-Biedenkopf beim Fachdienst Kultur und Sport ein.
Kontakt
Adresse
Fachdienst Kultur und Sport
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
- Barrierefreier Zugang
- WC
Buslinien:
Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße)
Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1)
Linie 6 (H Kreishaus B2)
Linie MR-80 (H Kreishaus B4)
Kontakt
Zeiten
Wichtiger Hinweis: Der Kreis schränkt den Kundenverkehr in seinen Liegenschaften ab sofort ein. Ab 23. März 2020, erhalten Kundinnen und Kunden nur noch Zugang zu den Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung, wenn vorher ein Termin vereinbart wurde und ein schriftlicher Nachweis dafür am Gebäudeeingang vorgezeigt werden kann. Bereits ab 18. März 2020 ist in Teilbereichen der Verwaltung mit dieser Einschränkung zu rechnen – entsprechende Hinweise per Aushang weisen an den betroffenen Eingangsbereichen darauf hin. Termine können direkt mit den zuständigen Sachbearbeitenden oder dem zuständigem Fachbereich/Stabsstelle vereinbart werden, aber auch über die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten.
Alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Kreisverwaltung inkl. Kontaktdaten finden Sie unter Verwaltung online.
Aktuelle Informationen finden Sie auf www.marburg-biedenkopf.de/corona
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Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung