Der bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Bie-denkopf gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag:
Nr. 5 – Freie Demokratische Partei - FDP
Herr Helmut Freiherr Schenk zu Schweinsberg, Stadtallendorf, lfd. Nr. 509 |
hat durch schriftliche Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 KWG mit Datum vom 7. Juli 2022 mit Wirkung zum 31. Juli 2022 auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 3 KWG habe ich das Ausscheiden von Herrn Freiherr Schenk zu Schweinsberg aus dem Kreistag festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Absatz 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der FDP
Herr Micha Thies, Kirchhain, 8.096 Stimmen, lfd. Nr. 505 |
in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt.
Bei der Feststellung des nachrückenden Kreistagsmitglieds blieb
Herr Werner Böhm, Marburg, 8.531 Stimmen, lfd. Nr. 502 |
nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG unberücksichtigt, da der Genannte am 7. Juli 2022, eingegangen am 8.Juli 2022, schriftlich den Verzicht auf seine Anwartschaft erklärt hat.
Ebenso blieb bei der Feststellung des nachrückenden Kreistagsmitglieds
Herr Jörg Behlen, Ebsdorfergrund, 8.302 Stimmen, lfd. Nr. 506 |
nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 KWG unberücksichtigt, da der Genannte am 21. März 2022 aus der Partei ausgeschieden ist.
Des Weiteren blieb bei der Feststellung des nachrückenden Kreistagsmitglieds
Herr Dr. Nicolas Combé, Stadtallendorf, 8.148 Stimmen, lfd. Nr. 512 |
nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 KWG unberücksichtigt, da der Genannte am 19. Juli 2022 schriftlich den Verzicht auf seine Anwartschaft erklärt hat.
Nach § 34 Absatz 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Landkreises Marburg-Biedenkopf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Marburg, 1. August 2022
Der Kreiswahlleiter
für die Wahl des Kreistags
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
gez.
Ley