Gemäß § 6a Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hessischen Kommunalwahlordnung (KWO) in den aktuell gültigen Fassungen findet am
Freitag, den 15. Januar 2021, 10:00 Uhr, |
eine Sitzung des Kreiswahlausschusses statt.
Tagesordnung
Nach § 15 KWG und § 25 Abs. 3 KWO in den aktuell gültigen Fassungen prüft in dieser Sitzung der Wahlausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat freien Eintritt zum Sitzungsraum.
Marburg, den 13. Januar 2021
Der Kreiswahlleiter für die
Wahl des Kreistags des
Landkreises Marburg-Biedenkopf
gez. Burkard