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Feststellungen nach § 34 Absatz 1 und 3 des hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Die bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf gewählte Abgeordnete über den Wahlvorschlag: 

Nr. 4 – Alternative für Deutschland –  

               Frau Jessica Schmidt, Angelburg, lfd. Nr. 410 

hat durch schriftliche Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 KWG mit Wirkung zum 11. September 2024 auf ihr Abgeordnetenmandat verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 3 KWG habe ich das Ausscheiden von Frau Schmidt aus dem Kreistag festgestellt. Gleichzeitig habe ich festgestellt, dass gemäß § 34 Absatz 1 und 3 KWG als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages – Alternative für Deutschland - 

               Herr Matthias Pozzi, Marburg, 18.146 Stimmen, lfd. Nr. 409 

in den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf nachrückt. Bei der Feststellung des nachrückenden Kreistagsmitglieds blieb  

               Herr Günter Schrantz, Kirchhain, 18.182 Stimmen, lfd. Nr. 411               

nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 KWG unberücksichtigt, da der Genannte seit dem Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags aus der Partei oder Wählergruppe, für die er bei der Wahl aufgetreten war, ausgeschieden ist. 

Nach § 34 Absatz 4 i.V.m. § 25 KWG kann jeder Wahlberechtigte des Landkreises Marburg-Biedenkopf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung ab gegen diese Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.  

Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 

Marburg, 12. September 2024

Der Kreiswahlleiter
für die Wahl des Kreistags
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg 

gez. Ley
Kreiswahlleiter

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