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Die Revision prüft vorrangig die Jahresrechnungen des Landkreises und der 21 kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Rechnungsprüfungsamt sowie die Abschlüsse von insgesamt rund 70 Abwasser-, Wasser- und Bodenverbänden, kommunalen Zweckverbänden sowie verschiedenen Körperschaften und sozialen Einrichtungen. Außerdem ist die Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf für die dauernde Überwachung der dort sowie bei den kommunalen Eigenbetrieben bestehenden Kassen und Zahlstellen durch regelmäßige und unvermutete Kassenprüfungen zuständig. Immer öfters müssen wir bei zuschussfähigen Maßnahmen auch die für den Mittelabruf erforderlichen Verwendungsnachweise prüfen. Weitere Schwerpunkte bilden die technische Prüfung sowie die zentrale Submission der Bauleistungen (VOB) und sonstigen Leistungen (VOL) für den Landkreis. Seit vielen Jahren steht für uns neben der nachträglichen Prüfung sowohl im fachtechnischen Sektor als auch im Verwaltungsbereich (neben dem Haushalts- und Kassenrecht unter anderem auch im Beitrags- und Gebührenrecht sowie bei der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik) die präventive Beratung im Vordergrund. Anders als die Rechnungshöfe auf Bundes- und Länderebene sind wir organisatorisch in die Verwaltung eingebunden. Trotzdem sind wir bei unseren Prüfungen unabhängig. Insbesondere können uns keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen. Dies hat der Gesetzgeber in § 130 HGO ausdrücklich festgelegt, um eine unabhängige Kontrolle und Berichterstattung zu gewährleisten. Gleichwohl können uns Sonderprüfaufträge zu bestimmten Aufgabenbereichen erteilt werden.
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