Die Prüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob
- der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
- die einzelnen Rechnunsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,
- bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde,
- die Anlagen zur Jahresrechnung vollständig und richtig sind,
- sparsam und wirtschaftlich gearbeitet wurde.
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