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Aufgaben der Revision


Die Prüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob

  • der Haushaltsplan eingehalten worden ist,
  • die einzelnen Rechnunsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,
  • bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde,
  • die Anlagen zur Jahresrechnung vollständig und richtig sind,  
  • sparsam und wirtschaftlich gearbeitet wurde.