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Ihr Anliegen an die Kreiskasse


Mit welchem Anliegen möchten Sie mit der Kreiskasse in Verbindung treten?

Sie haben eine Mahnung der Kreiskasse Marburg-Biedenkopf erhalten.

Information:
Wurde Ihnen eine Mahnung geschickt, obwohl Sie bereits gezahlt haben, überprüfen Sie bitte den Zeitpunkt Ihrer Kontobelastung und den Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Zur Überprüfung Ihrer Angaben benötigen wir unbedingt das Kassenzeichen, das sich auf der Mahnung befindet.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass wir gesetzlich angehalten sind, bereits zum Zeitpunkt der Mahnung Nebenforderungen wie Mahngebühren (§ 1 Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz)  und Säumniszuschläge (§ 4 Absatz 1 Nr. 5b HessKAG i. V. m. § 240 Abgabenordnung) zu erheben. Auf die Erhebung dieser Nebenforderung kann in der Regel nicht verzichtet werden.

Uns ist bewusst, dass Mahnungen nicht nur ärgerlich sind, sondern auch Kosten verursachen. Dies lässt sich für die Zukunft jedoch besonders einfach vermeiden, in dem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Dies empfiehlt sich besonders bei regelmäßigen Zahlungen an die Kreiskasse. Ein Formular für die Einzugsermächtigung erhalten Sie hier.

Kontaktpersonen: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mahnstelle.

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Sie benötigen die Bankverbindung des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Unsere Bankverbindung lautet für nationale Überweisungen wie folgt:
Konto Nummer 19 bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, Bankleitzahl 533 500 00

Für SEPA - Überweisungen, d. h. Überweisungen innerhalb der Europäischen Union lautet sie:

IBAN: DE08 5335 0000 0000 0000 19   SWIFT/BIC: HELADEF1MAR

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Sie haben eine Vollstreckungsvorankündigung, eine Zahlungsaufforderung oder eine Pfändung der Kreiskasse erhalten. Der/die zuständige Vollziehungsbeamte/in:


Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort. Die Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier.

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Sie möchten einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, weil Sie eine Forderung des Landkreises nicht in einer Summe zahlen können.

Bei einer Mahnung bitte die Mitarbeiter/innen der Mahnstelle kontaktieren, in Vollstreckungsangelegenheiten den jeweils zuständigen Vollziehungsbeamten.

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Sie möchten einen Stundungsantrag stellen.

Bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 € können Stundungsanträge mündlich, d. h. auch telefonisch bei unseren Mitarbeitern der Mahnstelle beantragt werden. Bei Gesamtbeträgen von mehr als 1.000 € müssen die ansonsten formlosen Stundungsanträge schriftlich beim

Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Kassenwesen, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg

gestellt werden.

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Sie haben als Drittschuldner eine Pfändung der Kreiskasse erhalten.

Information:
Die Vollstreckungsstelle hat bei Ihnen eine Forderung gepfändet, die ein Vollstreckungsschuldner gegen Sie hat (z. B. weil Sie Mieter sind und Ihr Vermieter als Vollstreckungsschuldner eine Forderung auf Zahlung der Miete gegen Sie hat). Durch die Pfändung sind Sie verpflichtet, diese Forderung (im eben genannten Beispiel also die Miete) bis zur Höhe des gepfändeten Betrages nicht mehr an den Vollstreckungsschuldner, sondern an die Vollstreckungsstelle zu zahlen

Kontaktperson ist der/die zuständige Vollziehungsbeamte/in. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Vollstreckungsschuldners. Die Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier.


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Sie erwarten eine Zahlung des Landkreises, haben aber noch keinen Zahlungseingang.

Information:
Die Zahlung eines Betrages durch die Kreisverwaltung erfolgt ausschließlich in zwei Arbeitsschritten, nämlich die Anweisung zur Zahlung und die Zahlung selbst.
Die Anweisung zur Zahlung erfolgt durch das zuständige Fachamt, also nicht durch den Fachdienst Kasse. Sie sollten daher erst bei der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. bei dem Sachbearbeiter des entsprechenden Fachamtes rückfragen, ob die Zahlung bereits angewiesen wurde (Auszahlungsanordnung). Ist dies der Fall, dauert es in der Regel nur noch wenige Tage, bis die Zahlung auf Ihr Konto eingeht. Bedenken Sie bitte auch, dass je nach Bankverbindung eine Überweisung zwei bis drei Tage dauern kann.

Kontaktperson: Herr Jäckel, Tel. 06421/405-1254.


Bitte beachten Sie: Bei Jugendhilfe- oder Unterhaltsvorschusszahlungen sowie Zahlungen des KreisJobCenters und des Sozialamts (SGB XII) können generell keine Auskünfte gegeben werden, da diese Auszahlungen über eine eigene Software erfolgen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständige/n Fallmanager/in des KreisJobCenters bzw. Sachbearbeiter/in im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales (FJS).