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Sandra Kaletsch-Will
Hermann-Jacobsohn-Weg 1, 35039 Marburg
Tel.: 06421 / 405-6727
Fax.: 06421 / 405-6728
E-Mail:
zuständig für die Bereiche:
Langlebige Sportgeräte und Sportstättenpflegegeräte
Der Landkreis fördert die Beschaffung von Sportgeräten, deren Lebensdauer mindestens 3 Jahre beträgt und die außerhalb des Schulsportes genutzt werden. Die Kreiszuwendung beträgt bis zu 25% der förderungsfähigen Kosten. Gefördert werden nur Geräte, deren Einzelbeschaffungspreis mindestens 150 Euro beträgt. Liegt der Einzelanschaffungspreis über 2.500 Euro, so beläuft sich die Beihilfe auf 10% der Kosten bzw. mindestens 625 Euro. Bei der formlosen Beantragung sind Angebote von Lieferfirmen, später Rechnungen mit quittierten Zahlungsbelegen im Verwendungsnachweis vorzulegen.
Letzteres gilt auch für Beihilfen zur Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten. Auch hier beträgt die Kreiszuwendung bis zu 25 % der förderungsfähigen Kosten. Einem formlosen Antrag sind Firmenangebote und ein Finanzierungsplan beizufügen.
Übungsleiter/innen
Der Landkreis fördert den Einsatz und die Weiterbildung qualifizierter Übungsleiter/innen, welche Übungsstunden in den Vereinen durchführen. Für die haupt- und nebenberufliche Beschäftigung von Übungsleiter/innen gewährt der Kreis eine Beihilfe bis zu 25 % der förderungsfähigen Kosten, sofern der Verein eine Jugendabteilung unterhält. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt jährlich aufgrund der beim Landessportbund Hessen einzureichenden Nachweise, die der Fachdienst Sport sammelt, auflistet und nach Frankfurt weiterleitet. Gemäß den vom Landessportbund Hessen für die Vereine anerkannten Übungsleiterstunden gewährt der Landkreis ebenfalls einen Zuschuss. Diese Zuwendungsbeträge werden jährlich aufgrund der Haushaltssituation des Kreises neu festgelegt.
Sportveranstaltungen
Internationale Begegnungen, Fahrten und Freizeiten
Teilnehmerkriterien (gefordert sind mindestens 6 Teilnehmer, keine Obergrenze) gelten bei der Förderung von Fahrten und Freizeiten gemäß dem Kreisjugendplan. Bitte hierzu den Antrag Fahrten und Freizeiten anfordern oder per Internet abrufen.
Sportadressbuch
Sportabzeichen
Ausleihe von Spielgeräten
Der Landkreis bietet vorrangig Sportvereinen, Schulen, Kindergärten und Gemeinden (z.B. für Ferienspiele) den kostenlosen Verleih von Spielgeräten an. Dabei handelt es sich um 2 Spielekisten sowie Einzelgeräte wie Gongekreisel, Rasenskier, Pedalos u.ä. Die Nutzer müssen die Geräte nach Vereinbarung abholen und wieder abliefern.
Die Vergabe des Deutschen Sportabzeichens zählt zu den wichtigsten Angeboten des Breiten- und Freizeitsports. Der Landkreis unterstützt – bis zum 1.4.2004 - den kreisweiten Erwerb des Abzeichens durch die Erledigung der Verwaltungsarbeit, in Abstimmung mit dem Landessportbund und den Sportkreisen. Zum 1. April 2004 übernehmen die Sportkreise Marburg und Biedenkopf die Verwaltungsarbeit.Das alle 3 Jahre neuaufgelegte Sportadressbuch gibt einen Überblick über die Kontaktadressen, Vorstandsbesetzungen und Eckdaten von Sportvereinen, Sportkreisen, Sportfachverbänden und den zuständigen Verwaltungsstellen im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Der Fachdienst Sport ist für die Erstellung der Broschüre und die Aktualisierung der Daten zuständig. Das Adressbuch soll vor allem Hilfestellung für Vereine, Verbände und sportlich Interessierte geben.Förderungsfähig sind internationale Begegnungen der Sportjugend, wenn sie auf Einladung eines im Landkreis ansässigen Sportvereines oder eines ausländischen Sportvereines stattfinden. Die Begegnung muss mindestens 4 Tage betragen und überwiegend sportlicher Natur, d.h. mit Wettkämpfen verknüpft, sein. Der Beihilfesatz beträgt für ausländische Gruppen 2,56 Euro pro Tag und Teilnehmer, für deutsche Teilnehmer/innen 3,07 Euro (Verhältnis Gruppenleiter/Teilnehmer 1:10). In beiden Fällen werden Gruppen von mindestens 6 und maximal 30 Teilnehmern im Alter von 6 bis 27 Jahren gefördert, und zwar für höchstens 3 Wochen. Bei der Beantragung ist eine unterschriebene Teilnehmerliste mit Angaben der Geburtsdaten und des Wohnortes sowie ein Programmablauf vorzulegen (Link 7 zum Antrag internationale Begegnungen).
Ähnliche Beihilfesätze (Teilnehmer 2,56 Euro, Gruppenleiter 6,14 Euro, Verhältnis 1:Kreisbeihilfen sind für die Durchführung überörtlicher Sportveranstaltungen und für die Ausrichtung von Meisterschaften erhältlich. Ergänzend können Ehrenpreise seitens des Kreises bereit gestellt werden. Voraussetzung: Der Antrag ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen, ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Mit Pauschalbeträgen gefördert werden ferner Sportveranstaltungen, die anlässlich eines Vereinsjubiläums (ab 25 Jahren) ausgerichtet werden.
Zuschüsse werden zudem für die Teilnahme von Sportlern/innen an überörtlichen Wettbewerben gezahlt, wenn diese von Sportverbänden angeordnet worden sind. Die Förderanträge für die nachgewiesenen Fahrtkosten sind bis spätestens 2 Monate nach Beendigung des Sport- bzw. Spieljahres beim Fachdienst Sport einzureichen.
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