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Fachdienst Sport


Der Fachdienst Sport fördert und berät Sportvereine und Sportverbände des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Er kooperiert dabei mit dem Sportkreis Marburg und dem Sportkreis Biedenkopf, die beide den Landessportbund Hessen vor Ort repräsentieren, mit den Gemeinden und mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.

Direkte Kreiszuwendungen erhalten Vereine durch die Förderung von Sport- und Freizeitanlagen, von Sportgeräten, von Übungsleitern, von kreisübergreifenden Veranstaltungen, von internationalen Begegnungen, von Fahrten und Freizeiten sowie von Lehrgängen. Gefördert werden auch der Schulsport und die sportlich-kulturelle Jugendarbeit. Der Fachdienst ist ferner zuständig für die Vermietung der kreiseigenen Turn- und Sporthallen sowie für das Ausstellen von Sportabzeichen.


Sportförderung allgemein

Vom Landkreis gefördert werden Sportverbände und jene Sportvereine, die Mitglied des Landessportbundes Hessen (lsb) oder einer der ihm angeschlossenen Sportverbände sind. Die Bewilligung einer Kreisbeihilfe erfolgt nur, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt und die jeweiligen Unterlagen beigefügt bzw. nachgereicht wurden. Ein Antrag ist vor dem Beginn einer Maßnahme bzw. vor der Anschaffung von Sportgeräten beim Fachdienst Sport einzureichen.



Fachdienstleitung:

Wolfram Brönner

Hermann-Jacobsohn-Weg 1, 35039 Marburg
Tel.: 06421 / 405-6725, Mobil: 0160 / 90129490
Fax.: 06421 / 405-6728
E-Mail: E-Mail

zuständig für die Bereiche:

Sportkommission

Die Sportkommission ist ein Hilfsorgan des Kreisausschusses und besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern, darunter Vertreter/innen des Kreisausschusses, des Kreistages, der Sportkreise Marburg und Biedenkopf sowie des Schulsportes. Vorsitzender ist der Landrat bzw. Sportdezernent. Die Kommission berät den Kreisausschuss in Angelegenheiten der Sportförderung. Sie gibt Empfehlungen zur Koordinierung der Sportorganisation auf kommunaler wie Kreisebene und in Grundsatzfragen. Sie erarbeitet Vorschläge zur Ehrung von Sportlern/innen und zum Sportstättenbau.

Sportkreise und Fachverbände

Der Landkreis unterstützt den Sportkreis Marburg und den Sportkreis Biedenkopf, die den Landessport- bund Hessen vor Ort vertreten, und die Sportfachverbände mit jährlichen Pauschalbeträgen. Besonders gefördert werden die Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen.

Sportlerehrungen

Der Landkreis verleiht alljährlich Auszeichnungen (Ehrenplaketten, Ehrennadeln) an Sportler/innen, die besondere sportliche Leistungen erzielten, von Hessen- bis Weltmeisterschaftstiteln. Außerdem werden langjährige ehrenamtliche Mitarbeiter geehrt, die sich besondere Verdienste um die Förderung des Sports erwarben. Die Einzelheiten legen die Richtlinien zur Sportlerehrung fest.

Sportstättenbau

Die Förderung des Baus oder der Sanierung von Sportanlagen bzw. Sportstätten, die in Trägerschaft von Sportvereinen des Kreises errichtet werden, beträgt bis zu 10% der Gesamtkosten eines Projekts. Alljährlich erstellt die Sportkommission des Kreises eine Dringlichkeitsliste für größere Sportstättenbauten von Vereinen des Kreisgebietes. Auf diesem Wege können die Vereine eine Landesförderung (bis zu 30 % der Gesamtkosten) erhalten. Anmeldeformulare für die Kreisbeihilfe und den Landeszuschuss sind beim Fachdienst Sport erhältlich oder im Internet abrufbar . Die ausgefüllten Antrags- bzw. Anmeldeformulare müssen von den Sportvereinen über die Gemeinde vorgelegt werden.




Sandra Kaletsch-Will

Hermann-Jacobsohn-Weg 1, 35039 Marburg
Tel.: 06421 / 405-6727
Fax.: 06421 / 405-6728
E-Mail: E-Mail

zuständig für die Bereiche:

Langlebige Sportgeräte und Sportstättenpflegegeräte

Der Landkreis fördert die Beschaffung von Sportgeräten, deren Lebensdauer mindestens 3 Jahre beträgt und die außerhalb des Schulsportes genutzt werden. Die Kreiszuwendung beträgt bis zu 25% der förderungsfähigen Kosten. Gefördert werden nur Geräte, deren Einzelbeschaffungspreis mindestens 150 Euro beträgt. Liegt der Einzelanschaffungspreis über 2.500 Euro, so beläuft sich die Beihilfe auf 10% der Kosten bzw. mindestens 625 Euro. Bei der formlosen Beantragung sind Angebote von Lieferfirmen, später Rechnungen mit quittierten Zahlungsbelegen im Verwendungsnachweis vorzulegen.

Letzteres gilt auch für Beihilfen zur Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten. Auch hier beträgt die Kreiszuwendung bis zu 25 % der förderungsfähigen Kosten. Einem formlosen Antrag sind Firmenangebote und ein Finanzierungsplan beizufügen.

Übungsleiter/innen

Der Landkreis fördert den Einsatz und die Weiterbildung qualifizierter Übungsleiter/innen, welche Übungsstunden in den Vereinen durchführen. Für die haupt- und nebenberufliche Beschäftigung von Übungsleiter/innen gewährt der Kreis eine Beihilfe bis zu 25 % der förderungsfähigen Kosten, sofern der Verein eine Jugendabteilung unterhält. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt jährlich aufgrund der beim Landessportbund Hessen einzureichenden Nachweise, die der Fachdienst Sport sammelt, auflistet und nach Frankfurt weiterleitet. Gemäß den vom Landessportbund Hessen für die Vereine anerkannten Übungsleiterstunden gewährt der Landkreis ebenfalls einen Zuschuss. Diese Zuwendungsbeträge werden jährlich aufgrund der Haushaltssituation des Kreises neu festgelegt.

Sportveranstaltungen

Internationale Begegnungen, Fahrten und Freizeiten

Teilnehmerkriterien (gefordert sind mindestens 6 Teilnehmer, keine Obergrenze) gelten bei der Förderung von Fahrten und Freizeiten gemäß dem Kreisjugendplan. Bitte hierzu den Antrag Fahrten und Freizeiten anfordern oder per Internet abrufen.
Sportadressbuch

Sportabzeichen

Ausleihe von Spielgeräten

Der Landkreis bietet vorrangig Sportvereinen, Schulen, Kindergärten und Gemeinden (z.B. für Ferienspiele) den kostenlosen Verleih von Spielgeräten an. Dabei handelt es sich um 2 Spielekisten sowie Einzelgeräte wie Gongekreisel, Rasenskier, Pedalos u.ä. Die Nutzer müssen die Geräte nach Vereinbarung abholen und wieder abliefern.

Die Vergabe des Deutschen Sportabzeichens zählt zu den wichtigsten Angeboten des Breiten- und Freizeitsports. Der Landkreis unterstützt – bis zum 1.4.2004 - den kreisweiten Erwerb des Abzeichens durch die Erledigung der Verwaltungsarbeit, in Abstimmung mit dem Landessportbund und den Sportkreisen. Zum 1. April 2004 übernehmen die Sportkreise Marburg und Biedenkopf die Verwaltungsarbeit.Das alle 3 Jahre neuaufgelegte Sportadressbuch gibt einen Überblick über die Kontaktadressen, Vorstandsbesetzungen und Eckdaten von Sportvereinen, Sportkreisen, Sportfachverbänden und den zuständigen Verwaltungsstellen im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Der Fachdienst Sport ist für die Erstellung der Broschüre und die Aktualisierung der Daten zuständig. Das Adressbuch soll vor allem Hilfestellung für Vereine, Verbände und sportlich Interessierte geben.Förderungsfähig sind internationale Begegnungen der Sportjugend, wenn sie auf Einladung eines im Landkreis ansässigen Sportvereines oder eines ausländischen Sportvereines stattfinden. Die Begegnung muss mindestens 4 Tage betragen und überwiegend sportlicher Natur, d.h. mit Wettkämpfen verknüpft, sein. Der Beihilfesatz beträgt für ausländische Gruppen 2,56 Euro pro Tag und Teilnehmer, für deutsche Teilnehmer/innen 3,07 Euro (Verhältnis Gruppenleiter/Teilnehmer 1:10). In beiden Fällen werden Gruppen von mindestens 6 und maximal 30 Teilnehmern im Alter von 6 bis 27 Jahren gefördert, und zwar für höchstens 3 Wochen. Bei der Beantragung ist eine unterschriebene Teilnehmerliste mit Angaben der Geburtsdaten und des Wohnortes sowie ein Programmablauf vorzulegen (Link 7 zum Antrag internationale Begegnungen).

Ähnliche Beihilfesätze (Teilnehmer 2,56 Euro, Gruppenleiter 6,14 Euro, Verhältnis 1:Kreisbeihilfen sind für die Durchführung überörtlicher Sportveranstaltungen und für die Ausrichtung von Meisterschaften erhältlich. Ergänzend können Ehrenpreise seitens des Kreises bereit gestellt werden. Voraussetzung: Der Antrag ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen, ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Mit Pauschalbeträgen gefördert werden ferner Sportveranstaltungen, die anlässlich eines Vereinsjubiläums (ab 25 Jahren) ausgerichtet werden.

Zuschüsse werden zudem für die Teilnahme von Sportlern/innen an überörtlichen Wettbewerben gezahlt, wenn diese von Sportverbänden angeordnet worden sind. Die Förderanträge für die nachgewiesenen Fahrtkosten sind bis spätestens 2 Monate nach Beendigung des Sport- bzw. Spieljahres beim Fachdienst Sport einzureichen.

 




Gaby Müller

Hermann-Jacobsohn-Weg 1, 35039 Marburg
Tel.: 06421 / 405-6726
Fax.: 06421 / 405-6728
E-Mail:  E-Mail

 zuständig für die Bereiche:

Leistungszentren

Zur Förderung von Talenten und Leistungssportlern/innen im Kreisgebiet werden Leistungszentren unterstützt. In Abstimmung mit den jeweiligen Sportverbänden stellt der Kreis einen jährlichen Pauschalbetrag bereit, dessen Verwendung von den Trägern der Leistungszentren nachzuweisen ist.

Behinderten- und Alterssport

Schulsport

Verwaltung der Turn- und Sporthallen

Der Landkreis stellt die kreiseigenen Turn- und Sporthallen den Sportvereinen, Sportverbänden u.a. zur Sportausübung unentgeltlich zur Verfügung. Die Belange des schulischen Sportunterrichts sind dabei allerdings vorrangig zu berücksichtigen. Andere gesellschaftliche Nutzer der Turn- und Sporthallen sind gebührenpflichtig. Dabei wird zwischen sportlichen und kulturellen Veranstaltungen einerseits, gewerblichen, musikalischen und Profisportveranstaltungen andererseits unterschieden. Die Vergabe und Benutzung der kreiseigenen Sportstätten, die die Vergabe- und Benutzungsordnung regelt, verwaltet der Fachdienst Sport. An ihn sind Anträge zur Hallennutzung einzureichen. Außerdem ist im Fall einiger Großsporthallen beim Fachdienst Sport der Verkauf von Waren und Eintrittskarten zu beantragen und abzurechnen. Dies betrifft die Herrenwaldhalle in Stadtallendorf, die Sporthalle der Lahntalschule Biedenkopf und die Heinrich-Weber-Halle in Kirchhain. Die Sporthallen werden in 3 Kategorien eingeteilt. Die Höhe der entsprechend gestaffelten Benutzungsgebühren kann in der Gebührenordnung nachgelesen werden.

Der Landkreis unterstützt den Schulsport bei der Durchführung schulischer Sportveranstaltungen, bei Bundesjugendspielen oder Wettkämpfen auf Kreis- und Regionalebene. Den Schulsportkoordinatoren/innen werden Urkunden, Sachmittel und technische Ausrüstung bereitgestellt.Der Landkreis unterstützt Behinderten- und Alterssportgruppen, die sich um die Berücksichtigung der Belange von Behinderten und Gesundheitsgefährdeten kümmern. U.a. werden Maßnahmen wie therapeutisches Reiten oder Schwimmen finanziell bezuschusst.