Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bewerbers der Direktwahl des Landrats im Landkreis Marburg-Biedenkopf am 09.09.2007
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.09.2007 das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten: 187.244
Zahl der Wählerinnen und Wähler: 57.718
Zahl der ungültigen Stimmen: 803
Zahl der gültigen Stimmen: 56.915
Die Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen verteilen sich wie folgt:
| 1. |
Fischbach, Robert |
| 2. |
Barth, Manfred Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD 23.228 Stimmen 40,81 % |
| 3. |
Rosenberger, Mirco Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands, APPD 1.155 Stimmen 2,03 % |
Nach den Stimmzahlen ist der Bewerber Robert Fischbach zum Landrat gewählt (§ 37 Absatz 1 a Satz 3 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I S. 394, 420).
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen, bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 218).
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter in 35043 Marburg, Im Lichtenholz 60 (Kreisverwaltung), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Kreiswahlleiter
für die Direktwahl des Landrats
im Landkreis Marburg-Biedenkopf
FD 10.3 - 3 e 06/Vi
Marburg, 11.09.2007
gez.: Templer