Link auf das HauptmenLink auf die UntermenpunkteLink auf Inhaltsbereich
Marburg, den 30.07.2010
www.marburg-biedenkopf.de
Politik - Kreisabgeordnete bei Abstimmung
Kommunalpolitisch Verantwortliche aus Hessen fordern BMAS zur Umkehr auf - Kooperatives Jobcenter wird in einer gemeinsamen Resolution einhellig abgelehnt

Anlässlich der Fachtagung wurde eine Resolution von 35 hauptamtlichen Dezernenten und Landräten verschiedener Parteien vorwiegend aus Hessen vorgestellt, die das BMAS zum Stopp der Pläne zur Einrichtung kooperativer Jobcenter auffordert. In der Resolution wird auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hingewiesen und von der Einführung einer untergesetzlichen Regelung dringend abgeraten.

Klicken Sie bitte auf den blau unterlegten Begriff Resolution, um zum PDF zu gelangen.

Resolution zu den Konsequenzen aus dem BverfG-Urteil über die Verfassungskonformität der ARGEN nach § 44b SGB II

Hilfen aus einer Hand mit kommunaler Verankerung

Grundsätzliche Lösungen statt getrennter Zuständigkeiten bzw. kooperative Jobcenter

 Das Prinzip Hilfen aus einer Hand darf nicht aufgegeben werden.
 Kooperatives Jobcenter ist keine Alternative.
 Keine untergesetzliche Regelungen, die kommunale Lösungen später verhindern.
 Entscheidungen des Gesetzgebers sind gefragt, die eine kommunale Verankerung sichern.


Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 20.12.2007 die nach § 44b zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben eingerichteten Arbeitsgemeinschaften wegen der Mischverwaltung als verfassungswidrig erklärt. Bis zum 31.12.2010 kann die Arbeit, um einen noch schlimmeren ungeregelten Zustand zu vermeiden, fortgesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber muss daher eine Entscheidung darüber treffen, wie die Aufgabenträgerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende künftig organisiert werden soll. Für diese anstehende Neuregelung sollten folgende Aspekte beachtet werden:

1. Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) muss das Prinzip „Hilfen aus einer Hand“ beibehalten werden. Nur die Zusammenführung und Verbindung von arbeitsmarktpolitischen, sozialintegrativen und finanziellen Leistungen sichern den Erfolg in der Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt, bei der Integration Jugendlicher in Ausbildung und der sozialen Stabilisierung der Betroffenen. Auch die Erfahrung im Umgang mit schwierigen Zielgruppen ist eine kommunale Stärke. Die kommunale Verankerung ist daher ein wichtiger Erfolgsfaktor.

2. Das vom BMAS in die Diskussion gebrachte Modell des sog. „Kooperativen Jobcenters“ ist deshalb keine Alternative. „Unter einem Dach“ und „aus einer Hand“ sind unterschiedliche Qualitäten bei der Erbringung komplexer Leistungen. Das „Kooperative Jobcenter“ ist im Kern nichts anderes als die getrennte Trägerschaft, deren ersichtliche Kooperationsdefizite und Koordinationsnachteile durch eine suggestive Namensgebung nicht  ausgeglichen werden können. So gibt es einen „Kooperationsausschuss“, in dem Absprachen getroffen „werden können“, ein faktischer Einigungszwang aber nicht besteht. Das Entscheidungsrecht liegt alleine bei der Bundesagentur für Arbeit, deren Steuerungsinteressen sich die Kommunen unterordnen müssen. Der Kerngedanke des SGB II,  Entbürokratisierung und Abschaffung ineffizienter Doppelstrukturen, wird durch den entstehenden Koordinationsaufwand unterschiedlicher Zuständigkeiten konterkariert. Das BVerfG hat an mehreren Stellen seiner Entscheidung das Sachziel der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ausdrücklich als richtig bezeichnet. Und nicht ohne Grund war die getrennte Trägerschaft bei der Einführung des SGB II das am wenigsten favorisierte Modell.

3. Das BVerfG hat, der Bedeutung der Sachfrage Rechnung tragend, dem Gesetzgeber drei Jahre für eine Neuregelung gelassen. Eine untergesetzliche Weichenstellung, die, wie die getrennte Trägerschaft, dafür sorgt, dass später eine kommunale Alternative fast ausgeschlossen ist, darf nicht erfolgen. Der Gesetzgeber ist gefragt, ob es eine Bundeslösung über die Bundesagentur für Arbeit oder eine Landesregelung mit der Möglichkeit einer kommunalen Trägerschaft gibt. Die Verantwortung tragenden Fraktionen im Bundestag müssen sich auf ein klares zeitliches Ziel verständigen, um die Übergangsphase gut gestalten zu können.

4. Bei allen Entscheidungen dürfen die fiskalischen Auswirkungen nicht zu Lasten der Kommunen gehen.

5. Die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen haben bewiesen, dass eine dezentrale Struktur mit kommunaler Verankerung arbeitsfähig ist und gute Ergebnisse bei der sozialen und arbeitsmarktpolitischen Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitssuchende bringt.

Unterzeichnet unter anderen durch:

Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse Hochtaunuskreis
Kreisbeigeordneter Günther Kaufmann-Ohl Lahn-Dill-Kreis
Landrat Matthias Willkes
Erster Kreisbeigeordneter Thomas Metz Landkreis Bergstraße
Landrat Alfred Jakoubek
Erster Kreisbeigeordneter Klaus-Peter Schellhaas Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landrat Bernd Woide Landkreis Fulda
Erster Kreisbeigeordneter Stefan Becker Landkreis Gießen
Landrat Enno Siehr Landkreis Groß-Gerau
Landrat Karl-Ernst Schmidt
Erste Kreisbeigeordnete Christa Bittner Landkreis Hersfeld-Rothenburg
Landrat Manfred Michel Landkreis Limburg-Weilburg
Landrat Robert Fischbach
Erster Kreisbeigeordneter Dr. Karsten McGovern Landkreis Marburg-Biedenkopf
Landrat Frank-Martin Neupärtl Landkreis Schwalm-Eder
Landrat Peter Walter
Kreisbeigeordneter Carsten Müller Landkreis Offenbach
Erster Kreisbeigeordneter Peter Niederstraßer Landkreis Waldeck-Frankenberg
Landrat Erich Pipa Main-Kinzig-Kreis
Erster Kreisbeigeordneter Hans-Jürgen Hielscher Main-Taunus-Kreis
Landrat Horst Schnur
Erster Kreisbeigeordneter Dietrich Kübler
Kreisbeigeordneter Michael Vetter Odenwaldkreis
Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel Stadt Kassel
Stadträtin Birgit Simon Stadt Offenbach
Stadtrat Arno Goßmann Stadt Wiesbaden
Landrat Burkhard Albers Rheingau-Taunus-Kreis
Landrat Rudolf Marx Vogelsbergkreis
Landrat Stefan G. Reuß Werra-Meißner Kreis
Kreisbeigeordneter Ottmar Lich Wetteraukreis
Stadtrat und Sozialdezernent Jochen Partsch Wissenschaftsstadt Darmstadt
Landrat Udo Recktenwald Landkreis St. Wendel
Landrat Dr. Werner Henning Landkreis Eichsfeld