Der Umgang mit Waffen und Munition bringt zahlreiche rechtliche Verpflichtungen und ein hohes Maß an Verantwortung für die Besitzer solcher Gegenstände mit sich. Mit der umfassenden Neuregelung des Waffengesetzes (WaffG) hat der Gesetzgeber zum 01.04.2003 so auch erstmals konkrete Standards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition im Privatbereich festgelegt. Die hierzu maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen finden sich in § 36 WaffG sowie §§ 13 und 14 Allgemeine Verordnung zum WaffG (AWaffV).
Bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition sind dementsprechend folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
Weitere Hinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sowie hilfreiche Informationen zu den gebräuchlichsten, nach dem WaffG zugelassenen Aufbewahrungsbehältnissen / Waffenschränken finden Sie auch in der hier hinterlegten Präsentation:
Pdf-Datei "Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition"
Besondere Hinweise:
Durch die dramatischen Ereignisse im Zusammenhang mit Schusswaffen im Frühjahr 2009 ist die Frage der gesicherten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition verstärkt in das Blickfeld der Öfffentlichkeit und der zuständigen Waffenbehörden gerückt. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf wird alle möglichen und notwendigen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung ergreifen.
Die Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition mit Hauptwohnsitz im Landkreis sind daher aufgefordert, gegenüber der Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Ordnung und Gewerbe, eine Erklärung über das Vorhandensein der gesetzlich erforderlichen Sicherheitsbehältnisse abzugeben. Der Erklärung sind entsprechende Nachweise (z.B. Kopie des Kaufbeleges für einen Waffenschrank, Fotos von den vorhandenen Behältnissen) beizufügen.
Zur Abgabe der entsprechenden Erklärung kann der folgende Vordruck genutzt werden. Hilfreiche Hinweise und Informationen über die gesetzlich festgelegten Sicherheitsbehältnisse und die jeweils bestehenden Vorgaben zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition finden Sie auf Seite 2 des Vordruckes.
Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition