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Allgemeine Informationen

Der Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf ist zuständige Behörde für den Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) und – im nicht gewerblichen Bereich – auch des Sprengstoffgesetzes (SprengG).

Der Umgang mit Schusswaffen unterliegt in der Regel der Erlaubnispflicht. Die wesentlichen Aufgaben der Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung und Gewerberecht bestehen daher in der Erteilung, der Versagung bzw. dem Widerruf von Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbserlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen bzw. Munition (z.B. für Sportschützen, Jäger, Sammler, Erben) sowie von Erlaubnissen zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein und sog. "Kleiner Waffenschein“). Darüber hinaus sind die Mitarbeiter des Fachdienstes auch verantwortlich für die Zulassung und Überwachung von Waffenhandelsbetrieben und Schießstätten im Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Auf der Grundlage des SprengG werden Genehmigungen zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich erteilt. Eine Genehmigung nach § 27 SprengG ist z.B. für Personen erforderlich, die als Sportschütze, Jäger, Böllerschütze und/oder in sonstiger Eigenschaft mit Nitrozellulosepulver, Schwarzpulver und/oder Böllerpulver umgehen wollen. Auch die Ausstellung einer sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang mit den genannten Pulverarten gehört zu den im Fachdienst wahrgenommenen Aufgaben.

Ihre Ansprechpartner im Hauptgebäude der Kreisverwaltung, Raum-Nr. 127 und 128:

Herr Ochse

Tel.:  06421 / 405-1556

Fax:  06421 / 405-1403

E-Mail: E-Mail

 

Frau Führlinger

Tel.: 06421 / 405-1582

Fax: 06421 / 405-1403

E-Mail: E-Mail


Dienststellenanschrift:

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachdienst Ordnung und Gewerberecht
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg