Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates als Folge des Amoklauf an der Albertville-Realschule von Winnenden erneut Änderungen am Waffengesetz (WaffG) beschlossen. Die Neuregelungen finden sich in Artikel 3 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009. Das Gesetz wurde am 24.07.2009 veröffentlicht (BGBL. I S. 2062 ff.) und ist mit seinen wesentlichen Neuregelungen am 25.07.2009 in Kraft getreten.
Eine Übersicht über die geänderten Vorschriften des WaffG hat das Bundesinnenministerium auf seinen Internetseiten zusammengestellt. Sie finden diese unter dem nachfolgenden Link:
Für Rückfragen und ergänzende Informationen wenden Sie sich in diesem Zusammenhang bitte an die folgenden Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung und Gewerberecht:
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