Ansprechpartner:
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Herr Jugel (Montag bis Freitag) Telefon: 06421/405-1586 Fax: 06421/405-1403 E-Mail: |
Frau Korn (Dienstag und Freitag) Telefon: 06421/405-1545 Fax: 06421/405-1403 E-Mail: |
Dienststellenanschrift:
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachdienst Ordnung und Gewerbe
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
In die Zuständigkeit der Unteren Jagdbehörde fällt die Bewirtschaftung der ca. 280 Jagdbezirke im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Hierzu gehört zum Beispiel die Festlegung von Jagdgrenzen. Änderungen ergeben sich durch Entstehung oder Untergang von Eigenjagdbezirken, die Entstehung von Baugebieten, Teilung von vorhandenen Jagdbezirken oder durch Neuverpachtungen.
Für alle Jagdbezirke werden Abschusspläne aufgestellt. Bei den Hochwildarten (Rotwild und Muffelwild) erfolgt die Festsetzung jährlich in Zusammenarbeit mit den Hegegemeinschaften, beim Rehwild alle drei Jahre auf Vorschlag der Jagdausübungsberechtigten, der Hegegemeinschaft und nach dem Einholen der Stellungnahme des Rehwildsachkundigen. Das Einvernehmen mit dem Kreisjagdbeirat muss für alle Abschussplanvorschläge hergestellt werden.
Die Untere Jagdbehörde ist auch für die Zulassung zur Jägerprüfung zuständig. Vorbereitungskurse bieten im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Jägervereinigungen Hinterland, Lahn-Ohm und Marburg an.
Jagdscheine:
Nach bestandener Jägerprüfung kann ein Jagdschein beantragt werden. (Vordruck Jagdscheinantrag)
Neben dem Antrag müssen ein Passbild sowie die Bestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung vorgelegt werden (wichtig: Die Beitragsrechnung und/oder die Quittung über die Zahlung der Versicherungsprämie reichen nicht aus!).
Die Jagdscheine sind zeitlich befristet. Sie können für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre beantragt werden. Das Jagdjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März des Folgejahres. In einem Jagdscheinheft können maximal 6 Jagdscheine eingetragen werden. Die Vorlage eines Passbildes ist nur dann erforderlich, wenn ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss. Zurzeit gibt es im Landkreis Marburg-Biedenkopf etwa 1.600 Jagdscheininhaber, die in 14 Hegegemeinschaften organisiert sind. Eine jagdrechtliche Unzuverlässigkeit führt zur Jagdscheinversagung bzw. Jagdscheinentziehung.
Die Untere Jagdbehörde ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde über die Jagdgenossenschaften im Landkreis Marburg-Biedenkopf. In diesem Bereich übernimmt sie häufig beratende Funktionen, ist aber auch zuständig für die Genehmigung von Satzungsänderungen. Jeder Jagdpachtvertrag (für Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke) ist der Unteren Jagdbehörde schriftlich anzuzeigen und wird von dieser geprüft.
Die Bearbeitung von Wildschäden ist jedoch nicht Aufgabe der Unteren Jagdbehörde. Nähere Auskünfte diesbezüglich erteilen die Städte und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Zur Verhinderung von Wildschäden können Jagdausübungsberechtigte und geschädigte Landwirte einen Antrag auf Bejagung von Ringeltauben in der Schonzeit stellen. (-> Antrag).
Gebühren (einschließlich eventuell abzuführender Jagdabgabe):
| Jahresjagdschein | 80,- Euro |
| Jahresjagdschein, ermäßigt | 40,- Euro |
| Dreijahresjagdschein | 190,- Euro |
| Dreijahresjagdschein, ermäßigt | 95,- Euro |
| Tagesjagdschein (14 Tage gültig) | 30,- Euro |
| Jugendjagdschein | 36,- Euro |
| Zweitausfertigung Jagdschein | 18,- Euro |
| Jägerprüfungsgebühr | 150,- Euro |
Die ermäßigten Gebührensätze gelten für Forstbeamte und Anwärter, sachkundige Jagdberater und bestätigte Jagdaufseher, Angehörige des kommunalen und privaten Forstdienstes, die die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und in diesem Beruf tätig sind sowie für Personen, die sich in der dafür vorgesehenen Ausbildung befinden.