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Die Untere Fischereibehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf

Aufgaben der Unteren Fischereibehörde:

  • Zulassung zur Fischerprüfung
  • Durchführung der Fischerprüfung
  • Fischereiaufsicht
  • Bestellung von Fischereiaufsehern
  • Prüfung von Fischereipachtverträgen
  • Verfahren zur Änderung der Fischereibezirksgrenzen
  • Allgemeine Auskünfte zur Fischereischeinerteilung
  • Bestellung des Fischereiberaters
  • Entgegennahme der Anzeigen über gemeinschaftliches Fischen
  • Genehmigungen von Ausnahmen nach § 43 Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), sogenannte Vergrämungsabschüsse bei Kormoranen
  • Aufsicht über Fischereigenossenschaften und Hegegemeinschaften

Ihr Ansprechpartner im Hauptgebäude der Kreisverwaltung, 1. Obergeschoss, Zimmer 125:      

Herr Jugel     
Tel.: 06421/405-1586
Fax: 06421/405-1403
E-Mail: E-Mail


Dienststellenanschrift:

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachdienst Ordnung und Gewerberecht
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg


Staatliche Fischerprüfung

Die Termine für die diesjährigen Fischerprüfungen liegen derzeit noch nicht vor.
 

Voraussetzung zur Teilnahme an der Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

 
Ansprechpartner für den Vorbereitungslehrgang

 

Region Marburg:

Jürgen Schwarz

Dämmersgrund 4 a

35083 Wetter

Fischereiverein Marburg und Umgebung e. V.

Tel.: 06423/541169

E-Mail: E-Mail

 
 

Ostkreis:

Ewald Mann

Harthweg 24

35289 Amöneburg

FV Mardorf-Schweinsberg

Tel.: 06429/7436
 

 

 

Hinterland:

Herbert Theißing

Weinstraße 7

35457 Lollar

Landesfischereiverband Hessen

Tel.: 0172/6112911 oder 06406/74241
 

 

 
Nachdem  der  Vorbereitungslehrgang absolviert wurde, ist die Zulassung zur Fischerprüfung bei unserer Fischereibehörde zu beantragen. Den entsprechenen Antrag erhalten Sie im Vorbereitungslehrgang. Dieser wird dort auch ausgefüllt.
 


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Führungszeugnis (ab 14. Lebensjahr)
- Quittungsbeleg über die gezahlte Fischerprüfungsgebühr (30,00 Euro)
- Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
 

Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen sind unserer Fischereibehörde spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin vorzlegen.