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Anmeldung einer Verkaufsveranstaltung (sog. Wanderlager)


Nach der Bestimmung des § 56 a Gewerbeordnung (GewO) ist die Durchführung einer Veranstaltung zum Vertrieb von Waren zwei Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, sofern auf die Veranstaltung zur Kundenwerbung durch eine öffentliche Ankündigung (z.B. Postwurfsendung, Werbezettel, Zeitungsanzeige) hingewiesen werden soll. Sowohl an die Anzeige der Veranstaltung selbst als auch die Werbemaßnahme werden nach der GewO bestimmte formale Anforderungen gestellt.

Sofern Sie die Durchführung einer Verkaufsveranstaltung in einer der Städte bzw. Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf planen, können Sie diese mit nachfolgendem Formular bei der hiesigen Kreisverwaltung anzeigen:
 

Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner im Fachdienst Ordnung und Gewerberecht:

Frau Führlinger

N.N.

Tel.: 06421 / 405-1582

Tel.: 06421 / 405-1583

Fax: 06421 / 405-1403

E-Mail: E-Mail

Fax: 06421 / 405-1403

E-Mail:

Dienststellenanschrift:

Landkreis Marburg-Biedenkopf
Fachdienst Ordnung und Gewerberecht
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg