Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Das neue EU-Hygienepaket
Ab dem 01.01.2006 ist das neue EU-Hygienepaket in Kraft getreten!
Hintergrund der Neugestaltung des Lebensmittelhygienerechts war, dass das seit den 60er Jahren beständig gewachsene Lebensmittelhygienerecht für die einzelnen hygienesensiblen Bereiche der Lebensmittelherstellung (Fleisch, Fisch, Milch, Ei...) zahllose eigenständige, spezifische und detaillierte Rechtsvorschriften umfasste.
Die gültigen Vorschriften:
Zusammenfassung der Neuerungen des Vorschriften-Katalogs
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Rechtsform; es sind EU-Verordnungen mit unmittelbarer Gültigkeit.
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Es gibt für alle Betriebe in der Lebensmittelkette eine allgemeine Basishygienevorschrift:
- Einbezug der Urproduktion,
- kein vorrangiges Spezialrecht mehr,
- spezielle Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (nur) ergänzend.
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Durchführungsverordnungen mit mikrobiologischen Kriterien und Temperaturen.
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Alle Lebensmittelbetriebe sind zur "Eintragung" / Registrierung bei den Behörden verpflichtet.
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Das Konzept der freiwilligen Leitlinien für Gute-Hygiene-Praxis wird aufgewertet.
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Für den Bereich tierischer Lebensmittel:
- Betriebszulassung, Kontrollen, Identitätskennzeichnung und Drittlandregelungen nach einheitlichen Grundsätzen,
- modernisiertes und flexibilisiertes System der Veterinärkontrollen,
- keine Differenzierung zwischen handwerklichen und industriellen Betrieben mehr.
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Die Verpflichtung zur Eigenkontrolle nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis And Critical Control Points, dies bedeutet Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) gemäß Codex Alimentarius (ausgenommen für die Urproduktion) einschließlich Dokumentationsverpflichtung der HACCP-bezogenen Maßnahmen.
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Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch