Artgerechte Tierhaltung und Fütterung
Verschiedene Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Tierschutzgesetz, regeln die Haltung und Fütterung landwirtschaftlicher Nutztiere. Dem Wohlbefinden der Tiere kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Der Einsatz der Futtermittel in der Tierhaltung unterliegt einem besonderen Kontrollsystem, welches durch die Diskussion um die Maul- und Klauenseuche und BSE verschärft wurde. Im Futtermittelgesetz werden Qualitätsstand festgesetzt sowie Art und Umfang der Überwachung geregelt.
Ein Beispiel einer umweltgerechten Tierhaltung ist die Mutterkuhhaltung. Bei ihr handelt es sich um eine extensive Form der Landbewirtschaftung, die im Landkreis von ca. 300 Betrieben mit 2.500 Tieren durchgeführt wird. Ein wichtiges Element ist die Direktvermarktung des erzeugten Rindfleisches. Im Verein der Mutterkuhhalter sind derzeit 147 Betriebe organisiert. Sie unterliegen strengen Kontroll- und Qualitätskriterien.
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