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Siedlungsabfälle

Klärschlamm und Kompost können als Düngerersatz auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden. Diese Nutzung im Sinne der Kreislaufwirtschaft unterliegt einer strengen Kontrolle besonders bezüglich möglicher Schadstoffe im Klärschlamm.
 

Gesetze und weitere Informationen:

RP-Kassel


Ansprechpartner:

Klaus Trümner
Tel.: 06421/405-6114
E-Mail: E-Mail